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trans* Menschen im Justizvollzug: Forschungsprojekt untersucht Haftbedingungen

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Prof.in Dr.in Gunda Wössner, EH Freiburg; Foto: Marc Doradzillo

Im deutschen Justizvollzug werden Männer und Frauen getrennt untergebracht. Wie die Situation für trans* Personen in den binär-geschlechtlich dominierten und organisierten Haftanstalten aussieht, untersucht ein neues zweijähriges Forschungsprojekt. Hierfür arbeiten das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) und die Evangelische Hochschule Freiburg zusammen.

„Wir wollen herausfinden, wie der deutsche Justizvollzug die Situation von trans* Personen in der Haft regelt und organisiert. Zum Beispiel fragen wir, ob das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht für die Unterbringung im Männer- bzw. Frauenvollzug entscheidend ist oder die Selbstidentifikation der Personen“, erklärt Prof.in Dr.in Gunda Wössner von der Evangelischen Hochschule.

Des Weiteren wird untersucht, ob trans* Personen die von ihnen gewählte Kleidung tragen dürfen, ob sie mit dem Pronomen, das sie wünschen, angesprochen werden oder wie körpernahe Untersuchungen durchgeführt werden. Denn, so Wössner: „während sich Menschen in Haft grundsätzlich in einer besonders vulnerablen Situation wiederfinden, gilt das für Gefangene wie trans* Personen in besonderer Weise“.

Die Haftanstalten müssen dieser erhöhten Verletzlichkeit gerecht werden und eine menschenwürdige Unterbringung von trans* Personen gewährleisten, oft bringen sie jedoch konkurrierende Sicherheitsinteressen vor. Es wird daher abgefragt, wie die Unterbringung aussieht: nach welchen Kriterien eine Unterbringung im Männer- oder Frauenvollzug entschieden wird und wer bei dieser Entscheidung involviert ist. Ebenso geht es darum, welche materiellen Bedingungen sowie Bedingungen der Gesundheitsversorgung (auch psychische Gesundheit) die trans* Personen vorfinden und wie ihr Haftalltag aussieht. Wössner: „Es kann sein, dass sie isoliert untergebracht werden und somit nicht am normalen Haftalltag teilnehmen können. Das kann zu erheblichen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen führen.“

Das sogenannte Trennungsprinzip im deutschen Strafvollzug, die binär-biologische Aufteilung von Männern und Frauen, führt dazu, dass eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringungsform bisher nur in Ausnahmefällen praktiziert wird. Die Unterbringung von trans* Personen im Strafvollzug bewegt sich daher in einem Spannungsfeld zwischen dem aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleiteten Recht auf geschlechtliche Identität einerseits und den teils vermuteten Gefahren für Mitgefangene andererseits. Diesem Spannungsfeld und den hiermit verbundenen Fragen hat sich die Forschung bislang kaum gewidmet. Es fehlen daher nicht nur Informationen zur Anzahl von trans* Personen im Vollzug, sondern auch Erkenntnisse zu ihren Erfahrungen und Bedürfnissen sowie den Herausforderungen, mit denen die Institution Strafvollzug konfrontiert ist.

In Kooperation mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führt die Evangelische Hochschule Freiburg eine bundesweite schriftliche Befragung der Justizministerien sowie der Anstaltsleitungen durch. Das Gesamtprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und erfolgt auf Basis eines modular-gestuften Forschungsdesigns, das eine Analyse einschlägiger rechtlicher Regelungen, quantitative Befragungen von Landesjustizministerien und Anstaltsleitungen sowie qualitative Interviews mit Anstaltsmitarbeitenden und inhaftierten trans* Personen enthält.

Projektleitung: Prof.in Dr.in Gunda Wössner (EH Freiburg) gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN)Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Viola SchrammLaufzeit: bis 30.09.2025

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