Aufenthalte im Ausland müssen intensiv vorbereitet werden und gut in das Gesamtstudium integrierbar sein. Deshalb müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Studierende eine Praxisphase im Ausland absolvieren können.
Anmeldefrist für alle Praxissemester
- Praxissemester fristgerecht anmelden
Alle Praktischen Studiensemester im Ausland (WiSe 2024/25) müssen bis 31. Mai 2024 mit dem Praxissemester-Anmeldeformular (ILIAS) beim jeweiligen Praxisamt, Ulrike Riester (SozA) und Odile Kraus (RP/GD), angemeldet werden. - Verpflichtende Beratungsgespräche
Davor müssen Sie mit dem jeweiligen Praxisamt und dem International Office Beratungsgespräche geführt haben.
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Stipendien für Auslandssemester
- Für Praxissemester im europäischen Ausland
… können Sie sich in den meisten Fällen für ein ERASMUS+ SMP-Stipendium bewerben. Zu den ERASMUS-förderfähigen Ländern zählen derzeit die EU-Länder samt Überseeterritorien, Island, Norwegen, Liechtenstein und die Türkei. - Für Praxissemester im nicht-europäischen Ausland (und bei einigen europäischen Ländern)
… können Sie sich um ein PROMOS-Stipendium bewerben.
ERASMUS+
Die Bewerbungen für ein ERASMUS+ Stipendium für ein Praktisches Studiensemester im europäischen Ausland sollen bis 31.05.2023 im International Office bei dem Beauftragten für Internationalisierung Prof. Dr. Dirk Oesselmann vorgelegt werden.
Bewerbung
- Sie müssen sich zuerst online bei KOOR – Erasmus Services BW registrieren lassen,
- danach füllen Sie alle Bewerbungsunterlagen am Computer aus und drucken diese aus:
- Bewerbungsbogen
Dieser muss von Ihnen und von Dirk Oesselmann unterzeichnet werden. - Training Agreement
Hier muss die Praxisstelle die Inhalte und Ziele des Praktikums definieren. Unterzeichnen müssen Sie, die Praxisstelle und das zuständige Praxisamt. - Versicherungserklärung
- Wenn Sie alle Unterlagen haben, laden Sie diese über das Portal bei KOOR – Erasmus Services BW hoch.
- Bitte auch den ausgefüllten Notfallerhebungsbogen bei Ihrem Praxisamt abgeben. Diesen finden Sie auf Ilias – auf den Seiten des International Office und der Praxisämter.
Fördersätze Erasmus+ für Praktika 2023/24 (als Anhaltspunkt)
- Länderkategorie 1, Monatssatz 555,00 €
Länder: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, United Kingdom - Länderkategorie 2, Monatssatz 495,00 €
Länder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Länderkategorie 3, Monatssatz 435,00 €
Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
PROMOS 2024
Die EH Freiburg vergibt 2024 erneut Stipendien im Rahmen des Programms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes über ein qualitätsorientiertes Entscheidungsverfahren.
Bewerben können sich EH-Studierende der Bachelor Studiengänge Soziale Arbeit und Religionspädagogik/ Gemeindediakonie, die im dritten und vierten Quartal 2024 ihr curricular vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Antragsberechtigt sind Deutsche und diesen nach § 8 BAföG gleichgestellte Ausländer*innen. Das Bewerbungsformular steht Ihnen am Ende dieser Seite und auf ILIAS zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2024.
Die Rückgabe des am PC ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Antrages samt Anlagen erfolgt in Papierform an das International Office (z. Hd. Monika Pürling oder Prof. Dr. Dirk Oesselmann).
In die Auswahlentscheidung durch den Senatsausschuss Internationalisierung und internationale Beziehungen Mitte Juli 2024 kommen nur vollständige Unterlagen gemäß Ausschreibung.
Bitte keine Bewerbungsmappe; eine Büroklammer oder eine einfache Sichthülle reicht aus.
Bedingungen für eine Antragstellung:
- das Auslandspraktikum findet 2024 statt, die Zielinstitution steht konkret fest und das Praktikum wird als reguläres P3 vom zuständigen Praxisamt anerkannt. Praktika unter sechs Wochen können nicht gefördert werden, ebenso wenig wie Praktika in organisatorisch zu einer Deutschen Auslandsschule (DAS) gehörenden Einrichtung,
- das Praktikum ist nicht ERASMUS förderfähig (zum ERASMUS-Raum zählen: EU-Länder samt Überseeterritorien, Serbien, Türkei, Norwegen, Liechtenstein und Island),
- für die Förderdauer erfolgt keine andere finanzielle Förderung aus Bundesmitteln. Der Erhalt von Auslands-BAföG ist möglich, führt in bestimmten Fällen jedoch zu einer Anrechnung. Aufenthaltsstipendien von € 300 monatlich sind derzeit anrechnungsfrei. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet.
Verpflichtende Auswahlkriterien als Hauptkriterien seitens des DAAD sind:
- die bisherige Leistung im Studium,
- die Sinnhaftigkeit des Vorhabens im Hinblick auf das eigene Studium,
- Sprachkenntnisse.
Weitere Auswahlkriterien der Evangelischen Hochschule sind:
- die Qualität des Vorhabens (z.B. professionelle Einrichtung und Anleitung, Realisierbarkeit der Lernziele/-kompetenzen, etc.),
- eine formlose befürwortende Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisamt,
- die Anschlussfähigkeit an bereits bestehende institutionalisierte oder personale Kontakte im Zielland/ am Zielort, etwa besondere Betreuung oder Supervision,
- die Einpassung in die Internationalisierungsstrategie der Hochschule,
- die internationale Reputation des auf das Studienfach bezogenen Niveaus der Disziplin und Profession im Zielland,
- der zu erwartende Mehrwert für die EH Freiburg nach der Rückkehr,
- die Plausibilität der vorgetragenen Argumente im Motivationsschreiben.
Es wird erwartet, dass sich Antragsteller/innen in ihrem Motivationsschreiben mit den für Sie in Frage kommenden Kriterien auseinandersetzen. Zahlt die Praxisstelle € 200 oder mehr pro Monat, zählt dies für die EH als Ausschlusskriterium und es kann keine PROMOS-Förderung erfolgen.
Stipendienleistungen:
PROMOS-Stipendien sind Auswahlstipendien. Stipendienleistungen erfolgen vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung durch den DAAD.
Anzahl und Höhe sind abhängig vom Zielland und von der vom DAAD der EH Freiburg zur Verfügung gestellten Summe.
Ein solches Stipendium beinhaltet keine Auslandskrankenversicherung, hierum müssen sich Studierende selbst kümmern.
Verpflichtungen der Stipendiat*innen:
Geförderte müssen spätestens vier Wochen nach ihrer Praxisphase dem International Office unaufgefordert einen formlosen schriftlichen Erfahrungsbericht und eine Kopie der mit Unterschrift und Stempel versehenen Praxisstellenbestätigung einreichen.
Sie verpflichten sich, auf Nachfrage anderen an ihrer Praxiseinrichtung und ihren Erfahrungen interessierten EH Studierenden mit Informationen zur Verfügung zu stehen.
Beratungen zum PROMOS-Programm:
International Office,
Prof. Dr. Dirk Oesselmann, Gebäude A, Raum A 219,
Email: oesselmann@eh-freiburg.de