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Organe

Organe der Evangelischen Hochschule Freiburg

Das Rektorat und der Senat (s.u.) sind die Organe der Hochschule gem. § 12 RVO Verfassung EH Freiburg.

Rektorat

Die Evangelische Hochschule (EH) Freiburg wird seit dem 1. Juli 2013 durch ein kollegiales Rektorat geleitet.

Mehr Info finden Sie auf der Seite Rektorat

Senat

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung, die von grundsätzlicher Bedeutung und nicht zur abschließenden Entscheidung dem Rektorat oder einem seiner Mitglieder, den Fachbereichen oder den Hochschuleinrichtungen übertragen sind.

Mitglieder des Senats gem. § 15 der Verfassung der EH Freiburg

Stimmberechtigt sind:

a) die Mitglieder des Rektorats mit der Rektorin als Vorsitzender bzw. dem Rektor als Vorsitzendem,
b) die Dekaninnen bzw. Dekane,
c) eine Professorin bzw. ein Professor aus jedem Fachbereich,
d) eine gewählte Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
e) eine gewählte Vertretung der sonstigen Mitarbeitenden,
f) eine gewählte Vertretung der Studierenden aus jedem Fachbereich;
g) die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte nach Maßgabe von § 3 Abs. 5 Satz 2 und 3,
h) bei der Wahl der Rektorin bzw. des Rektors (§ 16 Abs. 2 Nr. 1) zusätzlich zu den Personen nach den Buchstaben b und c die übrigen Professor*innen und Dozent*innen;

nicht stimmberechtigt sind:

a) eine gewählte Vertretung der Lehrbeauftragten,
b) die bzw. der Forschungsbeauftragte nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 2,
c) die bzw. der Weiterbildungsbeauftragte nach Maßgabe von § 5 Abs. 3 Satz 2.

Amtszeit der Senatsmitglieder

Die Amtszeit der Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c beträgt zwei Jahre; die Amtszeit der Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe d und e sowie Nr. 2 Buchstabe a beträgt jeweils ein Jahr. Sie werden nach Maßgabe der Wahlordnung (§ 8 Abs. 5 EH-G) gewählt.

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