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Beurlaubung

Wenn Sie sich im Studium beurlauben lassen möchten, muss der Antrag auf Beurlaubung spätestens während der Rückmeldefrist in das jeweilige Semester eingereicht werden.

In Ausnahmefällen (z.B. bei Erkrankung) ist dies auch noch unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses möglich. Informationen erhalten Sie im Studienservice, den entsprechenden Antrag finden Sie im PRIMUSS Online-Portal unter Bescheinigungen/Vorgänge.

Voraussetzung Beratungsgespräch

Ein Beratungsgespräch bei Ihrem*r Studiengangsleiter*in ist Voraussetzung zur Bewilligung des Antrags.

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