Zurzeit werden aus Kapazitätsgründen keine Hochschulwechsler zugelassen. Alle Studienplätze sind belegt, daher kommen die unten stehenden Regelungen bis auf Weiteres nicht zur Anwendung.
Hinweise für Hochschulwechsler im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit
Eine Zulassung ist grundsätzlich nur in das 3. Fachsemester (Wintersemester) möglich und hängt von der Verfügbarkeit freier Kapazitäten ab. Wir prüfen, ob die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Evangelischen Hochschule (EH) Freiburg erfüllt sind und die Studienleistungen des 1. und 2. Semesters anerkannt werden können. Vorlesung und Übung Anthropologie im Modul „Normen, Werte, Menschenbilder“ (1. Semester) müssen nachgeholt werden.
An der EH Freiburg ist das 3. Fachsemester ein Praxissemester, d.h. das Studium der Sozialen Arbeit in unserem Haus beginnt für die Bewerber* mit einem Praktikum. Nach erfolgreicher Zulassung unterstützt das Praxisamt der Hochschule die Studierenden bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle.
Fristen
-
Bewerbungsfrist
ist der 15. Mai des Jahres. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
-
Nachweis über Prüfungsleistungen bis spätestens 20. September
Rechtzeitig den Nachweis einreichen, dass Sie alle Prüfungsleistungen der ersten zwei Fachsemester vollständig erbracht und den Prüfungsanspruch nicht verloren haben (sog. Unbedenklichkeitserklärung). Diese Bescheinigung stellt das Prüfungsamt Ihrer Hochschule aus.