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Barrierefrei studieren

Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung

Umzug, Studienbeginn in einer noch unbekannten Stadt, eine fremde Region erkunden, neue Lernthemen erarbeiten: Herausforderungen, die alle Studienanfänger*innen in Angriff nehmen. Für Sie, Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die manchmal für die Mitmenschen auch nicht gleich erkennbar ist, kostet das Studieren meist eine noch viel größere Anstrengung.

Wir, Mitarbeiter*innen und Lehrende der Evangelischen Hochschule Freiburg, unterstützen Sie bei der möglichst gleichberechtigten und selbstständigen Teilhabe am Studium. Bitte kommen Sie frühzeitig, idealerweise schon vor Studienbeginn auf uns zu, wenn Sie eine Mobilitäts-, Seh- oder Hörbehinderung oder auch eine chronische physische oder psychische Erkrankung haben.

Was wir Ihnen bieten

Für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung gibt es an der Evangelischen Hochschule Freiburg verschiedene Nachteilsausgleiche, die fest verankert sind.

  1. Härtefallregelung bei Bewerbung
    Schon bei der Bewerbung um den Studienplatz kann, je nach Einzelfall, eine Härtefallregelung in Anspruch genommen werden, wenn eine Behinderung oder chronische Krankheit vorliegt.
  2. Befreiung von Studienbeiträgen
    Studierende mit Behinderung können, sofern sich die Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX erheblich studienerschwerend auswirkt, von den Studienbeiträgen befreit befreit werden.
  3. Nachteilsausgleiche
    Bei Bedarf können individuell angepasste Nachteilsausgleiche, z.B. bei den Prüfungsmodalitäten, vereinbart werden.
  4. Individuelle Beratung
    Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung berät individuell Studieninteressierte vor Studienaufnahme und betroffene Studierende im Studium, z.B. wenn es um Nachteilsausgleiche an der Hochschule oder die Beantragung von Assistenzleistungen geht. Außerdem steht er für Gespräche bereit bei Fragen der Studienplanung und der individuellen Studiengestaltung.
  5. Induktive Höranlage
    Im Grossen Hörsaal (Gebäude B) und in Raum A1 (Gebäude A) befindet sich eine normgerechte Höranlage, so dass auch Träger*innen von Hörgeräten alle Veranstaltungen komplett mithören können.

Mehr Info

Rechtlicher Hintergrund

Hochschule für Alle – chancengleiche Teilhabe verwirklichen

Unter der Überschrift „Eine Hochschule für Alle“ hat die 6. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz 2009 eine Empfehlung verabschiedet, die das Ziel verfolgt, Maßnahmen zur Verwirklichung von Chancengerechtigkeit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu ergreifen.

Die Empfehlungen stehen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch für Deutschland verbindlich ist. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, den diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zu lebenslangem Lernen für Menschen mit Behinderung zu sichern. Dies erfordert zum einen die barrierefreie Gestaltung der Umwelt, damit sie von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfen zugänglich und nutzbar ist. Um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und die Verwirklichung der Teilhabe zu ermöglichen, besteht zum anderen ein Recht auf Gewährung von Unterstützung und Nachteilsausgleichen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention folgt einem Diversity-Ansatz, nach dem Behinderung als Bestandteil der menschlichen Vielfalt und Menschlichkeit angesehen wird, die es zu respektieren und anzuerkennen gilt. Auch die Evangelische Hochschule Freiburg hat sich diesem Ziel verpflichtet, indem sie dem Thema Diversity in seinen unterschiedlichen Dimensionen besondere Bedeutung zukommen lässt.

Wir verändern Gesellschaft