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Studienbeiträge, Befreiungsregeln, Härtefall

Die EH Freiburg regelt als staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft die sozialverträgliche Ausgestaltung von Studienbeiträgen sowie deren Befreiungstatbestände unabhängig von staatlichen Regelungen.

Wer zahlt Studienbeiträge und Gebühren in welcher Höhe

(1) Höhe der Studienbeiträge nach Studiengang und Semester

Der Studienbeitrag beträgt ab WS 2024/25 pro Semester

  1. B.A.
    € 280 für die Bachelor-Studiengänge
    Für den BA Kindheitspädagogik (früher PdK) gilt seit dem Wintersemester 2022/23: 280 Euro pro Semester plus Verwaltungsgebühren und Studierendenwerksbeitrag.
    Für BA PdK-Studierende, die ihr Studium bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gilt weiterhin bis zum Abschluss des Studiums die bisherige Regelung (Aussetzung des Studienbeitrags).
  2. M.A.
    € 500 für die konsekutiven Master-Studiengänge (außer Praxis-, Urlaubs- und Auslandssemester), auch in höheren Semestern jenseits der Regelstudienzeit

(2) Weitere Gebühren bzw. Beiträge

  • Bei Immatrikulation
    Zusätzlich zu den Studienbeiträgen fällt bei der Erstimmatrikulation einmalig eine Verwaltungsgebühr von € 160 an („Zulassungsgebühr“) sowie € 10 für den Studierendenausweis mit Chipfunktion.
    Zudem sind die Beiträge für das Studierendenwerk (s.u.) auch bei der Immatrikulation zu zahlen.
  • Bei Rückmeldung in Folgesemester
    Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei der Rückmeldung in den Folgesemestern € 80 pro Studiensemester.
  • Bei Immatrikulation und Folgesemester: Beitrag für das Studierendenwerk (SWFR)
    Der Gesamtbeitrag an das SWFR beträgt € 66,50 plus € 21 für die Grundfinanzierung des Semestertickets (in Summe: € 87,50).(alle Beträge aktualisiert am 13.06.2024)

Hinweis: Der Studierendenwerksbeitrag deckt unter anderem auch Versicherungen für diverse Schäden ab, die im Rahmen des Studiums entstehen könnten, wie beispielsweise Unfälle bei Exkursionen oder Praktika sowie Diebstahl. Weitere Informationen dazu auf der Seite des Studierendenwerks Freiburg.

Sind auch Praxis-, Auslands- und Urlaubssemester gebührenpflichtig?

  • Praxis- und Auslands(theorie)semester sind von dem Studienbeitrag befreit. Es wird eine Betreuungsgebühr von € 100 (Praxissemester) bzw. € 50 (Auslandssemester) erhoben.
  • Urlaubssemester sind von der Pflicht zur Entrichtung des Studienbeitrags befreit.
  • Der Grundbeitrag für das Studierendenwerk ist sowohl im Praxis-, wie im Auslands- und Urlaubssemester zu zahlen.

Wann müssen Studienbeiträge bzw. -gebühren gezahlt werden?

  • Grundsätzlich sind die Studienbeiträge bzw. -gebühren in voller Höhe jeweils vor Semesterbeginn zur Einschreibung, in den Folgesemestern zur Rückmeldung zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang kann die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung erfolgen. Bitte nutzen Sie das Lastschriftverfahren

Befreiung von Studienbeiträgen

Von den Studienbeiträgen befreit sind Studierende,

  • als werdende Mütter, soweit der sechswöchige Zeitraum vor der Entbindung in das betreffende Semester fällt,
  • die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder für das sie Kindergeld beziehen,
  • deren zwei oder mehr Geschwister an einer in- oder ausländischen Hochschule oder Akademie immatrikuliert sind oder waren und dort Studiengebühren entrichten oder für mindestens sechs Semester entrichtet haben,
  • bei denen sich ihre Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX erheblich studienerschwerend auswirkt,
  • aus dem Ausland, die im Rahmen einer Hochschulvereinbarung oder befristet an der EH Freiburg studieren oder bei denen die EH Freiburg ein besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit mit dem Herkunftsland hat,
  • die ein Stipendium „Brot für die Welt“ erhalten
  • die Angehörige gemäß § 19 SGB XI im Umfang von wenigstens 10 Stunden wöchentlich pflegen. Der Nachweis ist in Form einer Bescheinigung einzureichen, die die Krankenkassen ausstellen.

Über die Befreiung von der Gebührenpflicht entscheidet die EH Freiburg nach Antrag. Das Antragsformular finden Sie unter PRIMUSS-Online/Anträge. Die Anträge sind möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit über das Online-Portal zu stellen.

"Besondere Härte" kann von Studienbeiträgen befreien

  • Grundsätzlich kann jede/r Studierende in Fällen besonderer Härte auf Antrag von den Studienbeiträgen ganz oder teilweise befreit werden.
  • Ein Fall besonderer Härte liegt z.B. dann vor, wenn eine wirtschaftliche oder soziale Notlage vorliegt, diese durch besondere und unabweisbare Umstände hervorgerufen ist und die Aufnahme eines Studiendarlehens nicht zumutbar ist.
  • Anträge bitte an den Studienservice der Hochschule richten (s. Kontaktboxen auf dieser Seite). Abschließend entscheidet das Rektorat über den Antrag.

Finanzierungsmöglichkeiten für Studienbeiträge

  • Beratung durch das örtliche Studierendenwerk
    Viele Studenten-/Studierendenwerke in Deutschland vertreiben den KfW-Studienkredit. Im Gegensatz zu anderen KfW-Vertriebspartnern beraten sie auch zu allen weiteren und oftmals günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten. Die staatliche Sozialleistung BAföG und der Unterhalt von den Eltern dürfen nicht durch einen Kredit ersetzt werden.
  • privatrechtliche Studienkredite der Banken, die z.T. auch als Darlehen für die Lebenshaltungskosten vergeben werden
  • Informations- und Entscheidungshilfe bietet auch der CHE-Studienkredit-Test
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