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Das Schutzkonzept

Eine Frage der Haltung

Die Evangelische Hochschule hat im Oktober 2025 ein Schutzkonzept für Prävention und Intervention verabschiedet. Das Konzept soll den Schutz aller Hochschulmitglieder – Studierende, Lehrende, Verwaltungsmitarbeitende – und auch von Lehrbeauftragten und Hochschulgästen vor sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt verbessern und ein respektvolles Klima an der Hochschule fördern.

Unter sexualisierter Gewalt wird jede Form geschlechtsbezogener Gewalt und somit ein Verhalten verstanden, das sexuell bestimmt ist und die Würde einer Person verletzt.

Schutzkonzept, Präambel, Okt. 2025

Das im Oktober 2025 verabschiedeten Schutzkonzept setzt auf einen internen Diskurs darüber, wie und wo Diskriminierung und Gewalt entstehen kann, welche tradierten Verhaltensweisen überdacht werden müssen: bei sich selbst wie beim Gegenüber. Es geht um eine erweiterte Analysepraxis und auch um Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Hochschulmitglieder: Wer ist wann schutzbedürftig, wer braucht mehr Informationen? In welchen Alltagssituationen kann Hierarchie ausgenutzt werden? Welche Strukturen und Abläufe begünstigen grenzverletzendes Verhalten? Was kann und muss ich tun, wenn ich von grenzverletzendem Verhalten erfahre?

Sie brauchen eine Ansprechperson, weil sie sexualisierte Belästigung oder Gewalt erlebt oder beobachtet haben? Dann wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen, s. § 6. Sie sind für Sie da!

Die Evangelische Hochschule Freiburg und ihre Mitglieder setzen sich aktiv dafür ein, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung zu vermeiden, aufzudecken und angemessene Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitglieder der Evangelischen Hochschule Freiburg.

Schutzkonzept, § 1 Verhaltenskodex, Okt. 2025

§4 Intervention und Handlungsplan: Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und Belästigung

Die Intervention (das Eingreifen von außen) nach erfolgter Meldung bei der*dem Gleichstellungsbeauftragten oder der Ansprechperson im Zusammenhang mit Fragen sexueller Belästigung erfolgt betroffenenorientiert, d.h. Betroffene werden über Möglichkeiten der Intervention informiert und entscheiden selbst, ob vorgeschlagene Maßnahmen ergriffen werden oder nicht. Dabei wird konsequent die Betroffenenperspektive beibehalten.

§6 Ansprechpersonen an der EH Freiburg

An der EH Freiburg gibt es Ansprechpersonen, an die sich Menschen im Bedarfsfall wenden können, um Vorfälle bezüglich sexualisierter Gewalt oder sexueller Belästigung zu melden. Diese Personen sind auf der Website der Hochschule zu finden unter https://www.eh-freiburg.de/sexualisierte-gewalt/.

Diese beiden Personen sind in der Bearbeitung von Vorfällen, die in den Rahmen dieses Schutzkonzepts fallen, nicht weisungsgebunden und unterliegen der Schweigepflicht.

An der Hochschule gibt es des Weiteren Wege des Beschwerdemanagements, wenn Menschen aus gegebenem Anlass einen Konflikt wahrnehmen und mitteilen möchten.

§7 Kooperation mit Fachberatungsstellen

Die EH Freiburg arbeitet mit internen und externen Beratungsstellen zusammen, an die sich von sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung Betroffene wenden können.

Interne Stellen der Evangelischen Landeskirche Baden sind (https://www.ekiba.de/themen/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt/):

  • Bernd Lange, Stabsstelle Schutz vor Sexualisierter Gewalt Intervention/Meldung (bernd.lange@ekiba.de)
  • Vertrauenstelefon der Landeskirche (0800/5891629, kostenlos und anonym oder wiebke.mueller@ekiba.de)
  • Zentrale Anlaufstelle help (0800/5040112; zentrale@anlaufstelle.help; https://www.anlaufstelle.help)
  • Ansprechstelle der Landeskirche (ansprechstelle@ekiba.de, kostenlos und anonym).

Verfügbar sind u. a. folgende externe Stellen:

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