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Beratung durch das Studierendenwerk

Das Studierendenwerk Freiburg nimmt die gesetzliche Aufgabe der Betreuung und Förderung der rund 50.000 Studierenden der Universitäten und Hochschulen in Freiburg, Offenburg, Kehl, Furtwangen, Villingen-Schwenningen und Lörrach.

Was ist das eigentlich, ein Studierendenwerk? Und was sind seine Aufgaben?

Die Studierendenwerke sind Anstalten des Öffentlichen Rechts und vom Gesetz gemeinsam mit den Hochschulen mit der sozialen, finanziellen und kulturellen Betreuung und Förderung der Studierenden beauftragt. Sie bieten den Studierenden eine ganze Reihe von Leistungen, die den jeweiligen Erfordernissen am Studienort angepasst sind. Studierendenwerke gibt es an jedem Studienort, in einigen Regionen sind sie – wie das Studierendenwerk Freiburg (SWFR) – für eine ganze Reihe von Hochschulen zuständig.

Was bekomme ich für meinen Studierendenwerksbeitrag?

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen des Studierendenwerks kontinuierlich erweitert. Vor allem wurde neuer Wohnraum für Studierende geschaffen. Rund tausend Wohnplätze entstanden in den letzten zehn Jahren und in den kommenden acht bis zehn Jahren sind weitere tausend neue Plätze geplant. Auch die Beratungsangebote und die Unterstützung der Studierenden im kulturellen Bereich wurden und werden ausgebaut.

Dazu gehört zum Beispiel die Sozialberatung durch die Sozialarbeiterinnen des SWFR. Die Sozialarbeiterinnen Frau Toth und Frau Ulrich bieten Beratung zu allen sozialen Themen und Fragestellungen und sind insbesondere zuständig für Studierende mit Handicap oder chronischen Erkrankungen, Studierende mit Kind und für internationale Studierende.

Neben der Sozialberatung gibt es auch eine Psychotherapeutische Beratungsstelle, kurz PBS, im SWFR. Hierhin können sich Studierende mit seelischen Nöten (z.B. Ängste, Beziehungsprobleme, Konzentrationsstörungen, etc.) wenden. Unsere Psychotherapeut*innen bieten kostenfreie Einzelgespräche sowie ein umfangreiches Seminarprogramm an. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Einmal wöchentlich findet eine offene Sprechstunde ohne Voranmeldung statt.

Bin ich als Studentin/als Student eigentlich versichert?

Ja, alle Studierenden sind gesetzlich unfallversichert. Die Studierenden der Hochschulen, die dem Studierendenwerk Freiburg angeschlossen sind, sind zusätzlich versichert gegen Unfälle in der Freizeit, gegen Fahrrad- und Garderobendiebstahl und sind haftpflichtversichert für Schäden, die im Rahmen des Studiums entstehen.

Ist die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrags verpflichtend?

Ja. Sie zahlen mit der Immatrikulation automatisch den Studierendenwerksbeitrag beim Studierendenwerk und haben die Möglichkeit, alle Leistungen des Studierendenwerks zu nutzen. Sie dürfen zum Beispiel verbilligt in der Mensa essen, in einem Studierendenhaus / Wohnheim wohnen oder die vielen anderen Leistungen nutzen.

Quellen, mehr Info und Kontakt

https://www.swfr.de/soziales/sozialberatung und https://www.swfr.de/ueber-das-swfr

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