Auswahlverfahren für die Bachelor-Studiengänge
Das Auswahlverfahren der Bewerber*innen an der EH Freiburg basiert für die Bachelor-Studiengängeauf einem Punktesystem. Grundsätzlich können nur Angaben berücksichtigt werden, für die eine Bescheinigung vorliegt (genaue Daten, Art und Umfang einer Tätigkeit etc).
Folgende Kriterien können berücksichtigt werden
- Die Durchschnittsnote des schulischen Abschlusszeugnisses (Abitur oder Fachhochschulreife)
- Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufstätigkeit im erlernten Beruf
- FSJ/ FÖJ/ BFD/ vergleichbare Vollzeitpraktika in anerkannter Trägerschaft
- Bundeswehr/ Zivildienst
- Migrationshintergrund
- Kindererziehungszeiten
- Schwerbehinderung
Besondere Härten
Wenn zum Zeitpunkt der Erlangung des schulischen Abschlusses auf Grund von Erkrankung oder einer besonderen Härtesituation die Leistungsfähigkeit gemindert war, kann ein zusätzlicher Punkt als Nachteilsausgleich vergeben werden. Dies unterliegt jedoch einer Einzelfallprüfung; ein genereller Anspruch besteht nicht. (Bitte reichen Sie ggf. einen formlosen Antrag mit Begründung und entsprechenden Attesten bis spätestens 15.07. d. J. ein).
Erläuterungen zum Punktesystem
- Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung
s. Tabelle unter Downloads - Berufliche Qualifikation und Tätigkeit
Abgeschlossene Berufsausbildung: 2 Punkte. Berufstätigkeit (Vollzeit): ab 1 Jahr=1 Punkt (ausgeschlossen ist das Anerkennungsjahr für Erzieher). Maximale Vergabe von 3 Punkten in dieser Kategorie. - FSJ/ FÖJ/ BFD
Ab 6 Monaten=1 Punkt; ab 9 Monaten=2 Punkte - Bundeswehr/Zivildienst
1-2 Punkte (wie Praktika) - Migrationshintergrund (selbst oder Eltern; Nachweise beifügen)
- Kindererziehungszeiten
Dauer mindestens 1 Jahr (Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers). In dieser Zeit darf keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt worden sein. - Schwerbehinderung (mind. 50%)
Nachteilsausgleich (Härtefall bzw. Kriterien 6 und 7): insgesamt werden maximal 2 Punkte vergeben.
Praktika im Rahmen der Schul- bzw. Berufsausbildung sowie Au-Pair Tätigkeit werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Die notwendige Punktezahl für eine Zulassung zum Studium variiert je nach Jahr und Studiengang. Chancen auf einen Studienplatz bestehen für Soziale Arbeit – Bachelor i.d.R. ab 8 Punkten, für Pädagogik der Kindheit ab 4 Punkten. Abweichungen sind jedoch möglich