Die Aufgaben der Landeskirche als Trägerin der Hochschule nehmen der Landeskirchenrat, der Evangelische Oberkirchenrat und in dessen Auftrag das Kuratorium (§ 7 Abs. 3) nach Maßgabe dieses Gesetzes (Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden) wahr.
Das Kuratorium hat folgende Zuständigkeiten und Rechte
- Entwicklung und Planung neuer Studiengänge.
- Fachaufsicht über die Hochschule im Rahmen des Landeshochschulgesetzes, des EH-G und der Verfassung der Hochschule.
- Genehmigung von Vorschriften, die von Organen der Hochschule beschlossen wurden.
- Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen der Hochschule mit Einrichtungen und Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 3 EH-G.
Mitglieder des Kuratoriums ab dem 01.06.2021
Stimmberechtigte Mitglieder des Kuratoriums
Evangelischer Oberkirchenrat, Diakonisches Werk
- Kirchenrat Dr. Jörg Augenstein, EOK
- Thomas Koch, Referat 6, EOK
- Holger Hoffmann, stv. Vorstand, Diakonisches Werk Baden der Evangelischen Landeskirche in Baden
Synodale Mitglieder
- Prof. Dr. Gernot Goll, Nanostructure Service Laboratory, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Sylvia Maria Jung, Fachanwältin für Familienrecht
- Jeff Klotz, Verleger
- Dr. Thomas Schalla, Dekan, Vorsitzender Bildungs- und Diakonieausschuss der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden
Beratende Mitglieder
- Prof.in Dr.in Renate Kirchhoff, Rektorin der EH Freiburg
- Dr. Ulrich Rolf, Kanzler der EH Freiburg
Gast
- Joost Wejwer, Landeskirchlicher Beauftragter für Gemeindediakonie, Evangelische Landeskirche in Baden