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Kuratorium

Die Aufgaben der Landeskirche als Trägerin der Hochschule nehmen der Landeskirchenrat, der Evangelische Oberkirchenrat und in dessen Auftrag das Kuratorium (§ 7 Abs. 3) nach Maßgabe dieses Gesetzes (Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden) wahr.

Das Kuratorium hat folgende Zuständigkeiten und Rechte

  1. Entwicklung und Planung neuer Studiengänge.
  2. Fachaufsicht über die Hochschule im Rahmen des Landeshochschulgesetzes, des EH-G und der Verfassung der Hochschule.
  3. Genehmigung von Vorschriften, die von Organen der Hochschule beschlossen wurden.
  4. Genehmigung von Kooperationsvereinbarungen der Hochschule mit Einrichtungen und Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 3 EH-G.

Mitglieder des Kuratoriums ab dem 01.06.2021

Stimmberechtigte Mitglieder des Kuratoriums

Evangelischer Oberkirchenrat, Diakonisches Werk
  • Kirchenrat Dr. Jörg Augenstein, EOK
  • Thomas Koch, Referat 6, EOK
  • Holger Hoffmann, stv. Vorstand, Diakonisches Werk Baden der Evangelischen Landeskirche in Baden
Synodale Mitglieder
  • Prof. Dr. Gernot Goll, Nanostructure Service Laboratory, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
  • Sylvia Maria Jung, Fachanwältin für Familienrecht
  • Jeff Klotz, Verleger
  • Dr. Thomas Schalla, Dekan, Vorsitzender Bildungs- und Diakonieausschuss der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden

Beratende Mitglieder

 

Gast

  • Joost Wejwer, Landeskirchlicher Beauftragter für Gemeindediakonie, Evangelische Landeskirche in Baden
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