Unser Hochschul-Newsletter – jetzt anmelden!

Promotionsrecht für HAW

Im neuen Promotionsverband Baden-Württemberg sind insgesamt 24 Hochschulen vertreten und die Evangelische Hochschule mit 10 Professor*innen. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband verleiht die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolvent*innen der HAW. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professor*innen wurde ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg.

Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten Promotionsrecht

Die Absolvent*innen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben seit 2022 einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband verleiht den Doktorgrad. Das qualitätsgesicherte Recht zur Promotion geht befristet für sieben Jahre an den Promotionsverband, nicht an eine einzelne HAW. Nach diesem Zeitraum wird das neue Konzept evaluiert.

Prof. Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW und des neu gegründeten Promotionsverbands: „Die HAW in Baden-Württemberg machen … den folgerichtigen und ihrer Entwicklung in der anwendungsorientierten Forschung angemessenen Schritt innerhalb des Wissenschaftssystems. Unsere forschungsaffinsten und -stärksten Professorinnen und Professoren haben jetzt die Möglichkeit, in ihren gesellschaftlich hochrelevanten Projekten und Themen junge Menschen eigenverantwortlich und qualitätsgesichert zur Promotion zu führen. Dies ist auch eine Stärkung und Anerkennung der regionalen Innovationssysteme, die sich um die HAW-Standorte etabliert haben.“

Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschul­gesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Baden-Württemberg ist nach Hessen und Sachsen-Anhalt das dritte Bundesland, das für die HAW ein eigenes Promotionsrecht einführt.

Qualitätsgesicherte Promotionen

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotions­zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entschei­dung vorgelegt werden. Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der – anhand objektiver Kriterien nachgewiesen – forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsver­fahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

Konkurrenzfähigkeit der HAW steigt

Rektorin Renate Kirchhoff: „Durch das Promotionsrecht der forschungsstarken Professor*innen steigt die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen HAW bei der Gewinnung professoralen Personals enorm. Und die eigenen Leistungen der Professor*innen wie ihrer Hochschulen werden jetzt sichtbar.“ Der neue Promotionsweg eröffnet forschungsaffinen Absolvent*innen der HAW eine klarere Option ihrer akademischen Qualifikation. „Für uns als SAGE*-Hochschule ist zentral, dass sie nun auch zum Beispiel in „Soziale Arbeit“ promovieren können, also in Disziplinen, die spezifisch sind für HAW – das war bisher nicht möglich“, ergänzt Kirchhoff.
(*SAGE-Hochschulen sind Hochschulen der Bereiche Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung)

Verschiedene Wege zur Promotion bleiben bestehen

Die Hochschullehrenden an HAW sind zwar schon lange und erfolgreich aktiv in der Begleitung von Promotionen, doch bislang lag das Promotionsrecht im Land einzig bei Universitäten und Pädagogischen Hochschulen. Die Evangelische Hochschule (EH) Freiburg hat bisher sehr erfolgreich im Rahmen von Forschungskooperationen mit Kolleg*innen von Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen Promotionen für ihren Nachwuchs ermöglicht. „Doch dieses Verfahren, für das Universitätsfakultäten auf Antrag der forschungsstarken Professor*innen der EH Freiburg Rechte zur Durchführung von Promotionen gewähren konnten, ist ein sehr aufwändiger Umweg zur Promotion“, erklärt Rektorin Kirchhoff. Forschung ist bereits seit den 1980er Jahren in Deutschland ein Auftrag der HAW. An der Evangelischen Hochschule gibt es seit 1984 institutionalisierte Forschung.

Weitere Info

Mitgliedschaft in BW-CAR

Professor*innen der EH Freiburg, die Mitglied im Promotionszentrum sind, sind auch Mitglied im Baden-Württemberg Center of Applied Research (BW-CAR), dem hochschulübergreifenden Netzwerk forschungsstarker Professorinnen und Professoren an HAW zur Förderung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stand 10/2022).

Hintergrund: Die erfolgreiche Verlängerung der BW-CAR Mitgliedschaft mündet automatisch in die Gründungsmitgliedschaft des Promotionsverbandes der HAW Baden-Württemberg, sofern zu diesem Zeitpunkt die Betreuung bzw. Mitbetreuung mindestens eines erfolgreich abgeschlossenen bzw. aktuell laufenden Promotionsverfahrens vorlag.

Wir verändern Gesellschaft