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Auslandspraktika im Bachelor Kindheitspädagogik

Mit dem Bachelor-Studiengang Pädagogik der Kindheit (PdK) wird ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung der Elementarpädagogik geleistet und damit ein erster Schritt zum Anschluss Deutschlands an europäische Bildungsstandards im Bereich der Frühen Kindheit getan. Ein Schwerpunkt des Curriculums des PdK-Studiengangs ist die systematische Berücksichtigung einer internationalen Perspektive:

  1. … um den frühpädagogischen wissenschaftlichen und auch praktischen internationalen Diskurs in der Ausbildung kennenzulernen und zu reflektieren.
  2. … damit Kindheitspädagogen/innen erfahren und lernen, wie Kindern mit anderen kulturellen Hintergründen eine möglichst gute Teilhabe an und eine Integration in die Gesellschaft ermöglicht werden kann.
  3. … damit Studierende selbst im Ausland die internationale Perspektive erfahren und praktische Erfahrungen sammeln, um eigene Fremdheitserfahrungen zur Reflexion des eigenen Umfanges mit Fremdheit heranziehen zu können.

Kooperation und Austausch mit Partnerhochschulen, Theoriesemester im Ausland und Praktika in sozialen Einrichtungen innerhalb der EU und in Übersee sind Bestandteil der internationalen und interkulturellen Ausrichtung der Ausbildung.

Stipendien – Detailinfos, Antragsunterlagen, Fristen

PROMOS

Stipendien für Auslandspraktika im BA Pädagogik der Kindheit

Die EH Freiburg vergibt 2023 erneut Stipendien im Rahmen des Programms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes über ein qualitätsorientiertes Entscheidungsverfahren.

Bewerben können sich EH-Studierende des Bachelor Studiengangs PdK, die im ersten Quartal 2023 ihr curricular vorgeschriebenes drittes Praktikum absolvieren. Antragsberechtigt sind Deutsche und diesen nach § 8 BAföG gleichgestellte Ausländer/innen. Das Bewerbungsformular befindet sich ab 01.10.2022 auf dieser Seite und auf ILIAS.

Bewerbungsfrist

Freitag 2. Dezember 2022

Bewerbung

Die Rückgabe des am PC ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Antrages samt Anlagen erfolgt in Papierform an das International Office (z. Hd. Monika Pürling oder Prof. Dr. Dirk Oesselmann). In die Auswahlentscheidung durch den Senatsausschuss Internationalisierung und internationale Beziehungen Mitte Januar 2023 kommen nur vollständige Unterlagen gemäß Ausschreibung. Bitte keine Bewerbungsmappe; eine Büroklammer oder eine einfache Sichthülle reicht aus.

Bedingungen für eine Antragstellung

  • das Auslandspraktikum findet 2023 statt, die Zielinstitution steht konkret fest und das Praktikum wird als reguläres P3 vom zuständigen Praxisamt anerkannt. Praktika unter sechs Wochen können nicht gefördert werden, ebenso wenig wie Praktika in organisatorisch zu einer Deutschen Auslandsschule (DAS) gehörenden Einrichtung
  • das Praktikum ist nicht ERASMUS förderfähig (zum ERASMUS-Raum zählen: EU-Länder samt Überseeterritorien, Serbien, Türkei, Norwegen, Liechtenstein und Island)
  • für die Förderdauer erfolgt keine andere finanzielle Förderung aus Bundesmitteln. Der Erhalt von Auslands-BAföG ist möglich, führt in bestimmten Fällen jedoch zu einer Anrechnung. Aufenthaltsstipendien von € 300,– monatlich sind derzeit anrechnungsfrei. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet.

Verpflichtende Auswahlkriterien als Hauptkriterien seitens des DAAD

  • die bisherige Leistung im Studium
  • die Sinnhaftigkeit des Vorhabens im Hinblick auf das eigene Studium
  • Sprachkenntnisse

Weitere Auswahlkriterien der Evangelischen Hochschule

  • die Qualität des Vorhabens (z.B. professionelle Einrichtung und Anleitung, Realisierbarkeit der Lernziele/-kompetenzen, etc.)
  • eine formlose befürwortende Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisamt
  • die Anschlussfähigkeit an bereits bestehende institutionalisierte oder personale Kontakte im Zielland / am Zielort, etwa besondere Betreuung oder Supervision
  • die Einpassung in die Internationalisierungsstrategie der Hochschule
  • die internationale Reputation des auf das Studienfach bezogenen Niveaus der Disziplin und Profession im Zielland
  • der zu erwartende Mehrwert für die EH Freiburg nach der Rückkehr
  • die Plausibilität der vorgetragenen Argumente im Motivationsschreiben.

Es wird erwartet, dass sich Antragsteller*innen in ihrem Motivationsschreiben mit den für Sie infrage kommenden Kriterien auseinandersetzen. Zahlt die Praxisstelle € 200 oder mehr pro Monat, zählt dies für die EH als Ausschlusskriterium und es kann keine PROMOS-Förderung erfolgen.

Stipendienleistungen:

PROMOS-Stipendien sind Auswahlstipendien. Stipendienleistungen erfolgen vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung durch den DAAD. Anzahl und Höhe sind abhängig vom Zielland und von der vom DAAD der EH Freiburg zur Verfügung gestellten Summe. Ein solches Stipendium bein-haltet keine Auslandskrankenversicherung, hierum müssen sich Studierende selbst kümmern.

Verpflichtungen der Stipendiat*innen

Geförderte müssen spätestens vier Wochen nach ihrer Praxisphase dem International Office unaufgefordert einen formlosen schriftlichen Erfahrungsbericht und eine Kopie der mit Unterschrift und Stempel versehenen Praxisstellenbestätigung einreichen. Sie verpflichten sich, auf Nachfrage anderen an ihrer Praxiseinrichtung und ihren Erfahrungen interessierten EH Studierenden mit Informationen zur Verfügung zu stehen.

Beratungen zum PROMOS Programm

International Office, Prof. Dr. Dirk Oesselmann

ERASMUS

Bei einem mindestens zweimonatigen Praktikumsaufenthalt können für die meisten europäischen Länder ERASMUS-Praktikum-Stipendien beantragt werden.

Förderfähige Zielländer sind ausschließlich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Förderfähig sind nur Vollzeitpraktika.

Bewerbungsfrist

4. Dezember 2020 im International Office

Bewerbung

Sie müssen sich zuerst online bei der Hochschule Karlsruhe registrieren lassen, danach füllen Sie alle Bewerbungsunterlagen am Computer aus und drucken diese aus:

  1. Bewerbungsbogen
    Dieser muss von Ihnen und von der ERASMUS Koordinatorin unterzeichnet werden
  2. Training Agreement
  3. Hier muss die Praxisstelle die Inhalte und Ziele des Praktikums definieren. Unterzeichnen müssen Sie selbst, die Praxisstelle und das zugehörige Praxisamt.
  4. Versicherungserklärung
  5. Die Bewerbungsunterlagen legen Sie bis spätestens 4. Dezember 2020 im International Office (IO) – Prof. Dr. Dirk Oesselmann – vor. Das IO prüft die Bewerbungsunterlagen und danach können Sie diese – mit den eingescannten Unterschriften  – über das Portal von KOOR/Best bis spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums einreichen. Die Originale bleiben bei Ihnen.

Kurzstipendien für Praktika im Ausland

P3-Praktika in Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten usw., die zu den DAS- oder DPS-Schulen des Deutschen Auslandsschulwesens gehören und damit nicht PROMOS-förderfähig sind, können direkt vom DAAD gefördert werden.

Mehr Info:  Website des DAAD bzw. der Weltkarte der Schulen

Ein gleichzeitiger Erhalt eines ERASMUS-Stipendiums ist nicht möglich.

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