An der Evangelischen Hochschule werden jährlich Wahlen gemäß §§ 13, und 23 der Verfassung der Evangelischen Hochschule Freiburg durchgeführt: und zwar zum Senat (§ 13 (1) Verfassung der EH Freiburg) und zu den Fachbereichsräten (§ 23 (3) Verfassung der EH Freiburg).
Einreichen von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für die unterschiedlichen Wählergruppen können vom 01.06. – 12.06.2026 eingereicht werden: schriftlich bzw. über ILIAS. Er muss über jede*n Kandidaten*in folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Fachbereich, zusätzlich bei Studierenden die Semesterzahl.
Auslage des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung
Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung können vom 01.06. – 08.06.2026 in Gebäude A, Raum A 035 eingesehen werden (Büro Sophia Spillmann. Bitte vorab per E-Mail oder telefonisch zur Einsichtnahme während der Dienstzeit anmelden bei Sophia Spillmann: spillmann@eh-freiburg.de, Tel. 0761 47812 630. Vertretung: Cordula Wollesen, wollesen@eh-freiburg.de
Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Mitglieder der EH Freiburg, die im ausliegenden Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine wahlberechtigte Person, die im ausliegenden Verzeichnis nicht eingetragen ist, kann bis zum 08.06.2026 um 16:00 Uhr beim Wahlausschussvorsitzenden Herrn Alexander Becker schriftlich Einwendungen erheben.
Wahltermin (Wahltage)
Von Montag, 22.06.2026 um 12:00 Uhr bis Freitag, 26.06.2026 um 12:00 Uhr als Online-Wahl über Polyas. Der Link zur Wahl und die Zugangsdaten werden an alle Wahlberechtigten per E-Mail verschickt. Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 26.06.2026 im Anschluss an die Wahlhandlung und wird hier auf der Hochschulwebsite veröffentlicht.

