Das Zentrum für Kinder- und Jugendforschung (ZfKJ) Freiburg untersucht gemeinsam mit der Universität Bamberg, ob das Gute-Kita-Gesetz tatsächlich dazu beiträgt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Auftraggeber des Evaluationsprojekts ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Das „Gute-KiTa-Gesetz“ ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Es hat das Ziel, die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung und die Teilhabe an der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
Die Bundesländer können dafür aus einem Instrumentenkasten mit zehn qualitativen Handlungsfeldern und Maßnahmen zur Entlastung bei den Gebühren auswählen. Durch die Umsetzung des Gesetzes soll „ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden“ (§ 1 Satz 1 KiQuTG).
Die Verwendung der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Finanzmittel wurde in Verträgen mit den 16 Ländern geregelt; dabei wurden länderspezifisch sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Die Länder investieren vor allem in bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifizierte Fachkräfte, starke Kitaleitungen und eine professionelle Kindertagespflege. Elf Länder haben sich entschieden, Gute-KiTa-Mittel für die Entlastung der Familien bei den Gebühren einzusetzen.
Unter der Leitung von Prof.in Dr.in Maike Rönnau-Böse, Prof. Dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff (beide Freiburg) und Prof.in Dr.in Yvonne Anders (Bamberg) wird für die „Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ von 2020-2022 ein mehrperspektivisches Untersuchungsdesign eingesetzt, welches eine Re-Analyse quantitativer Daten und zusätzliche qualitative Erhebungen vorsieht. Hierdurch werden die Perspektiven von allen Akteuren der frühkindlichen Bildung und Betreuung berücksichtigt – von Vertreter*innen auf Landesebene bis hin zu den Eltern und Kindern.
Darüber hinaus wird in einer weiteren Evaluationsstudie die Umsetzung des Gesetzes von einer anderen Studiengruppe überprüft.
Aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen, weiterer Einflussfaktoren und Maßnahmen auf die Qualität sowie unterschiedlich gewählte Handlungsfelder, sind verschiedene Evaluationsstrategien notwendig. Durch eine Methodenvielfalt und der Gegenüberstellung verschiedener Perspektiven können Aussagen zu unterschiedlichen Wirkungspfaden getroffen und Wirkfaktoren im engeren Sinne herausgefiltert werden.
Die Ergebnisse münden in Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Gesetzes und der Praxis.
Sie sind eine wichtige Grundlage für den Evaluationsbericht der Bundesregierung, der erstmalig zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2021 dem Bundestag vorgelegt wird. Ein weiterer Evaluationsbericht soll im Juni 2023 erscheinen.
Das ZfKJ ist eines von fünf Forschungsinstituten im Forschungs- und Innovationsverbund FIVE e.V. an der Evangelischen Hochschule (EH) Freiburg.
Mehr Info
- ZfKJ – Zentrum für Kinder- und Jugendforschung im FIVE e.V. an der Evangelischen Hochschule Freiburg
- Gute-Kita-Gesetz
- Expter*innenworkshops zur Evaluation des Gute-Kita-Gesetzes in allen Bundesländern; Veranstalter ist das ZfKJ
Kontakt wiss. Mitarbeiterin im ZfKJ
Gesa Pult, wiss. Mitarbeiterin, gesa.pult@eh-freiburg.de
http://www.zfkj.de/