Das Institut AGP Sozialforschung hatte 2023/2024 den Auftrag vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erhalten, das ThürWTG, das Thüringer Heimrecht, zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluation stellte Prof. Dr. habil. Thomas Klie am 30. Mai 2024 vor dem Landespflegeausschuss in Erfurt vor.
Angesichts des immer knapper werdenden Fachpersonals in der Pflege aber auch in der Eingliederungshilfe empfiehlt der Gerontologe eine deutliche Flexibilisierung des Personaleinsatzes bei gleichzeitiger Professionalisierung. Auch gelte es, die Diversifizierung von Einrichtungen insbesondere in der Eingliederungshilfe aber auch in der Langzeitpflege heimrechtlich zu unterstützen: Es brauche Angebote zwischen ambulant und stationär, erklärte Klie. Skeptisch ist er hinsichtlich der realistischen Perspektive, das neue Personalbemessungssystem gemäß § 113c SGB XI umzusetzen. Auch und gerade beim Personaleinsatz müsse man auf die Eigenverantwortlichkeit der Pflege und der anderen Professionellen setzen und nicht zu sehr auf quantitative Anhaltszahlen.
Ebenso wurden die Konsequenzen aus der berufsrechtlichen Normierung von Vorbehaltsaufgaben in dem Evaluationsbericht reflektiert: Danach sollte sich eine eigenverantwortliche Pflege selbst kontrollieren. Thomas Klie: „Insofern ist große Zurückhaltung hinsichtlich der Aktivitäten von Aufsichtsbehörden vonnöten, wenn es um Fragen der fachlichen Vorgaben geht. Staatliche Supervision ist gefragt, gleichzeitig gilt es aber – anders als in der Vergangenheit – die Eigenverantwortlichkeit der Pflege zu unterstützen.“
Die konsequente landesrechtliche Kodifikation von BRK-Vorgaben gehört ebenfalls zu den Empfehlungen von Professor Klie. Gerade in der Eingliederungshilfe gelte es, den Gedanken der Partizipation auch für die Aufsichtstätigkeit auf- und ernstzunehmen. Nach hamburgischem Vorbild empfielt er ein Peer-Counseling.