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Bundesweit erste Weiterbildung für Interreligiöse Seelsorge hat begonnen

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Teilnehmende der Weiterbildung Interreligiöse Seelsorge, Foto: EH Freiburg

Die berufsbegleitende interreligiöse Qualifikation für seelsorgliche Begleitung im Justizvollzug ist im Oktober 2025 mit dem ersten Modul gestartet. Die Teilnehmenden sind fast hälftig christlichen und muslimischen Glaubens, und sie kommen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Freiburg.

Die Evangelische Hochschule bietet die bundesweit erste Weiterbildung an, die Seelsorgende unterschiedlicher Religionszugehörigkeit gemeinsam qualifiziert. Die Konzeption basiert auf den aktuellen Anforderungen an professionelles seelsorgliches Handeln im Justizvollzug. Die Weiterbildung erfasst auch die Anforderungen der bundesdeutschen Justizministerien an eine interreligiöse Zusammenarbeit im Vollzug.

Die Gefängnisseelsorge ist ein wichtiges Element der Begleitung von Gefangenen und seit Jahrzehnten Bestandteil des Justizvollzugs. Sie steht allen offen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. In den Gesprächen mit Seelsorger*innen kann es um Sinn- wie um Glaubensfragen gehen, um die Aufarbeitung der Straftat, um die Bewältigung von persönlichen Krisen.

Die Gefängnisseelsorge nimmt das gesamte Gefängnissystem in den Blick und arbeitet auch mit Bediensteten und den Angehörigen der Gefangenen. Das staatliche Interesse an der Seelsorge richtet sich zudem darauf, im Justizvollzug integrativ, präventiv und auch deradikalisierend zu wirken.

Deutsche und europäische Gefängnisse sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft(en): multi-ethnisch, multikulturell, multireligiös. Globale ökonomische Prozesse, transnationale Wanderungsbewegungen und eine inter- und transnationale Kriminalität machen aus dem Gefängnis ein globales Dorf – mit allen Schwierigkeiten und Chancen, die das beinhaltet.

Die Seelsorge richtet sich vor allem an Gefangene, deren Angehörigen und auch an die in den Justizvollzugsanstalten (JVA) arbeitenden Bediensteten. Sie hat eine Dauer von 18 Monaten und beginnt alle zwei Jahre, also wiederum in 2027.

Der Inhalt der Weiterbildung umfasst Kontext und Praxis der Gefängnisseelsorge in drei Modulen. Das Modul A vermittelt Grundlagen der Strafjustiz, des Aufbaus und der Organisation des Gefängnisses, die rechtlichen Grundlagen des Strafvollzuges sowie der Seelsorge im Strafvollzug. Die Praxis, die Methoden und die Arbeitsweisen der Gefängnisseelsorge stehen in Modul B im Vordergrund. Neben einer Einführung in personenzentrierte Gesprächstechniken wird die Haltung und Rolle von Gefängnisseelsorger*innen reflektiert. Der Umgang mit Distanz und Nähe im Beziehungsaufbau und die Arbeit mit der eigenen Person werden eingeübt. Im Fokus stehen das Einzelgespräch, die Gruppenarbeit, kultische Handlungen wie Gottesdienste und Freitagsgebete, sowie die Arbeit mit Angehörigen von Gefangenen und mit Bediensteten des Justizvollzuges. Seelsorge als spirituelle Praxis und der Umgang mit Schuld, Strafe und Versöhnung in den verschiedenen Religionen werden reflektiert. Alternativen zum Strafvollzug und die Methode der „Restorative Justice“, die das Opfer, den Täter und die Gemeinschaft in die Suche nach Lösungen einbezieht, werden vorgestellt. In Modul C werden spezifische Fragen wie psychiatrische Auffälligkeiten oder der Umgang mit Suchterkrankungen behandelt. Die Rolle von Religionen in sozialen Konflikten und der Umgang mit religiös motiviertem Terrorismus ist ein weiterer Schwerpunkt in diesem Modulbereich.

 

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