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Sektorenübergreifende Kurzzeitpflege kann nicht erfolgreich umgesetzt werden

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"Es gibt für Träger von Langzeitpflegeinrichtungen keine finanziellen Anreize, sich der Aufgabe der Kurzzeitpflege zu stellen. Kurzzeitpflege ist bundesweit eines der Desiderate in der Langzeitpflege. Unnötige Krankenhauseinweisungen mit Milliardenaufwendungen sind eine der Folgen", erklärt Prof. Dr. habil. Thomas Klie.

Prof. Dr. Thomas Klie; Foto: Marc Doradzillo

Prof. Michael Monzer und Prof. Thomas Klie von AGP Sozialforschung verantworten gemeinsam mit der Vinzenz von Paul gGmbH das im Innovationsprogramm Pflege Baden-Württemberg geförderte Projekt „Solitäre, sektorenübergreifende Kurzzeitpflege“.

An vier Standorten in Baden-Württemberg werden jeweils bis zu sechs Kurzzeitpflegeplätze für eine solitäre Nutzung vorgehalten. Bei AGP Sozialforschung qualifizierte Case Manager*innen, die sowohl in den Kurzzeitpflegeeinrichtungen als auch bei den Kliniken angesiedelt sind, steuern die entsprechenden Prozesse. Meist geht es um die Entlassung von Patient*innen aus der klinischen Versorgung.

Professor Klie sieht eine große Hürde: „Es gibt für die Träger von Langzeitpflegeeinrichtungen keine finanziellen Anreize, sich der Aufgabe der Kurzzeitpflege zu stellen. Kurzzeitpflege ist in Baden-Württemberg, aber auch bundesweit, eines der Desiderate in der Langzeitpflege – mit enormen Konsequenzen – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Kosten im Gesundheitswesen. Unnötige Krankenhauseinweisungen mit Milliardenaufwendungen sind eine der Folgen.“

Am 11. Dezember 2024 fand in den Räumen des Sozialministeriums Baden-Württemberg ein „Kassengespräch“ über die Erfahrungen aus dem Kurzzeitpflegeprojekt statt. Es wurde deutlich, so Klie, dass der an sich erfolgreiche Ansatz der sektorenübergreifenden Kurzzeitpflege im geltenden Leistungs- und Leistungserbringungsrecht nicht erfolgreich umgesetzt werden könne. Auch der neue Rahmenvertrag nach § 88a SGB XI helfe nicht. „Gefragt sind Case Management-Tandems aus Klinken und Kurzzeitpflegeeinrichtungen und eine Vollfinanzierung der Kurzzeitpflege – oder zumindest eine Finanzierung mit ganz anderen Belegungsanforderungen und der Berücksichtigung von den deutlich erhöhten personellen Anforderungen in der Kurzzeitpflege gegenüber klassischen Langzeitpflegeeinrichtungen“, betont Klie. Aktuell, so der gemeinsame Befund, diene die Kurzzeitpflege der Vorbereitung einer dauerhaften Aufnahme im Pflegeheim.

Das Projekt wird im April 2025 abgeschlossen. Thomas Klie: „Es ist das letzte Projekt von AGP Sozialforschung, das im FIVE e. V. angesiedelt ist respektive war“.

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