Das Sommersemester 2020 findet an der Evangelischen Hochschule Freiburg statt. Der Vorlesungszeitraum ist vorerst bis einschließlich 19. April 2020 ausgesetzt. Das bedeutet, dass Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden. Dies entspricht der Festlegung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 11. März 2020*.
Die Präsenzlehre in allen Bachelor- und Master-Studiengängen sowie in den wissenschaftlichen Weiterbildungen findet online statt oder wird auf einen späteren Termin gelegt.
„Da derzeit unsicher ist, ob es rechtlich möglich sein wird, ab dem 20. April 2020 starten zu können und ob dies dann auch sinnvoll ist, planen wir zweigleisig. Wir entwickeln ein Szenarium, das den weitgehenden Ersatz von Präsenzlehre durch Online-Angebote enthält. Einen verbindlichen Termin für eine Entscheidung über den Beginn von Präsenzlehre kann zur Zeit niemand nennen; gleichzeitig ist aus planerischen Gründen der Entscheidungsdruck groß“, sagt Rektorin Prof.in Dr.in Renate Kirchhoff.
Veranstaltungen mit externen Gästen aus dem In- und Ausland, wie zum Beispiel Fachtagungen und Konferenzen, finden bis einschließlich 15. Juni 2020 nicht statt. Diese Termine können nur teilweise nachgeholt oder in anderen Formaten durchgeführt werden. Aktuelle Informationen gibt es auf www.eh-freiburg.de/veranstaltungen
Professorin Renate Kirchhoff: „Ein ‚Nichtsemester‘ ist für uns keine praktikable Lösung. Unsere Studierenden brauchen dieses Sommersemester 2020. Es nicht anzurechnen und damit die gesamte Studienzeit um ein weiteres Semester oder sogar ein ganzes Jahr zu verlängern, schadet unseren Studierenden und der ganzen Gesellschaft. Denn unsere Absolvent*innen werden dringend gebraucht. Wir gewährleisten, dass sie die erforderlichen Kompetenzen für eine professionelle Arbeit in den sozialen und pädagogischen Arbeitsfeldern erwerben“.
Zu diesen Arbeitsbereichen gehören zum Beispiel Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Flüchtlingssozialarbeit sowie diakonische Aufgaben in Kirchgemeinden für Menschen aller Altersgruppen.
“Fraglich ist zudem, welchen Kompetenzerwerb ein Studiensemester ermöglicht, in dem bei gleichbleibender Zahl von Professor*innen doppelt so viele Studierende durchgeschleust werden. Das ist für uns keine Option“, betont Rektorin Kirchhoff.
*s. Rechtsverordnung vom 17. März 2020 (mit Änderungen vom 20. und 22. März 2020), insbes. § 2 Hochschulen, §3 Veranstaltungen und § 10 Außerkrafttreten