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Den Schwarzmarkt eindämmen durch Teil-Legalisierung von Cannabis

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Prof.in Dr.in Anke Stallwitz; Foto: Bernd Schumacher

„Wir bitten Sie darum, diese Woche im Parlament für das Cannabisgesetz zu stimmen, um den wichtigen Schritt in Richtung Gesundheitsschutz, Prävention und sozialer Gerechtigkeit zu machen.“ Mit diesen Worten schrieb Prof.in Dr.in Anke Stallwitz gemeinsam mit weiteren Expert*innen aus dem Themenfeld „illegaler Drogenkonsum“ einen offenen Brief an den Bundestag. „Alles, was den Schwarzmarkt eindämmt und den Vertrieb reguliert, ist zu begrüßen. Dazu wird die Möglichkeit des legalen privaten Anbaus von Cannabis führen“, argumentiert Stallwitz.

Bis zuletzt sorgte das Vorhaben um die Legalisierung der Droge für kontroverse Diskussionen in Regierung und Gesellschaft. Nun votierten die Abgeordneten des Bundestags mehrheitlich für eine Teil-Legalisierung: Marihuana und Haschisch sollen ab dem 1. April 2024 in Deutschland von Volljährigen unter Auflagen angebaut und konsumiert werden können. Bis zu drei Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis sollen in der eigenen Wohnung erlaubt sein; in der Öffentlichkeit sollen 25 Gramm pro Person mitgeführt werden dürfen. Der Konsum in unmittelbarer Nähe zu Schulen oder Sportstätten soll untersagt werden.

Insbesondere Kinder- und Jugendärzte bewerten die Legalisierung als äußerst kritisch und warnen vor Wachstumsschäden, Abhängigkeiten und psychischen Risiken, die in Verbindung mit dem Cannabiskonsum bei Heranwachsenden bestehen. Stallwitz entkräftet: „Problematisch ist hochfrequenter Dauerkonsum, vor allem bei Jugendlichen. Die Dosis macht das Gift.“ Eine Teil-Legalisierung wird in den Augen der Soziologin keine Konsumerhöhung zur Folge haben.

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