Seit Februar 2020 gibt es in Deutschland verstärkt Debatten um ein Verbot der (geschäftsmäßigen) Suizidbeihilfe / Beihilfe zur Selbsttötung. Dem ging das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu § 217 Strafgesetzbuch voraus. Danach ist das 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig.
Ein interfraktioneller Arbeitskreis Hospiz unter Mitwirkung von Prof. Dr. habil. Thomas Klie trifft sich seit mehreren Jahren, um das Themenfeld Suizidprävention zu diskutieren. Am 6. Juni 2022 kam dieser Arbeitskreis wieder zusammen, um sich unter dem Vorsitz von MdB Emmi Zeulner (CSU) neu zu konstituieren. Anlässlich dieser Sitzung hielt Thomas Klie einen Impulsvortrag. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das Bürger*innen eine Art Recht auf assistierten Suizid zugesprochen hat, debattierte der Arbeitskreis in seiner Juni-Sitzung über ein Suizidpräventionsgesetz.
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention sowie der Deutsche Hospiz- und Palliativverband haben ein Eckpunkte-Papier für ein Suizidpräventionsgesetz vorgelegt. Das Gesetz soll nach Möglichkeit vor einer Beschlussfassung über ein Gesetz zur Regelung des assistierten Suizides verabschiedet werden, um entsprechende Signale zu senden.
Thomas Klie kritisierte in seinem Impuls das Bundesverfassungsgericht: Es sei zu weit gegangen, mache Leben und ‚Nichtmehrlebenwollen‘ zu gleichwertigen Optionen. Es vernachlässige den Aspekt der relationalen Autonomie. Klie warnte zugleich mit Bezug auf Prof. Dr. Johannes Pantel von der Goethe-Universität Frankfurt am Main vor dem Gespenst des Senizides: Unzureichende Ressourcen für die Pflege, fehlendes Personal, nicht bedarfsgerechte Infrastruktur ließen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bisweilen verzweifeln. Dies könne zu einem neuen Lastdiskurs werden, wenn nicht intergenerative Solidarität kulturell und strukturell verankert werde, und der Druck auf ältere Menschen reduziert werden, ihr Leben nicht zu Ende leben zu wollen/ sollen.
Umstritten sei die Position der Diakonie Deutschland, die es für eine diakonische Aufgabe halte, den Wunsch auf assistierten Suizid auch in Einrichtungen der Diakonie möglich zu machen – wobei es den Einrichtungen freigestellt werden solle, so Klie.
Übereinstimmend haben die geladenen Expert*innen betont: Keine der drei aktuell im Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe verspreche eine rechtssichere und für die Praxis hilfreiche Regelung. Thomas Klie hat stets die Auffassung vertreten, der assistierte Suizid sei gesetzlich nicht „anständig“ regelbar.