Gemäß §§ 15, und 24 der Verfassung der Evangelischen Hochschule Freiburg sind folgende Wahlen durchzuführen:
- Senat (§ 15 I Verfassung der EH Freiburg)
– eine Vertretung der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden (Amtszeit 1 Jahr)
– eine Vertretung der Sonstigen Mitarbeitenden (Amtszeit 1 Jahr)
– eine Vertretung der Studierenden aus jedem Fachbereich (Amtszeit 1 Jahr)
– eine Vertretung der Lehrbeauftragten (Amtszeit 1 Jahr)
mehr Info: https://www.eh-freiburg.de/organe/ - Fachbereichsräte (§ 24 III Verfassung der EH Freiburg)
– sechs Studierendenvertreter*innen je Fachbereich (Amtszeit 1 Jahr)
mehr Info: Rechtsverordnung über die Verfassung der Evangelischen Hochschule Freiburg, § 23
Wahltermin (Wahltage):
- Von Montag, den 24. Juni 2024 um 12:00 Uhr bis Freitag, den 28. Juni 2024 um 12:00 Uhr als Online-Wahl über Polyas.
- Der Link zur Wahl und die Zugangsdaten werden an alle Wahlberechtigten per E-Mail verschickt.
Auslage des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung
- vom 13. Juni bis 19. Juni 2024 in Gebäude A, Raum A 035
- Bitte vorab per E-Mail oder telefonisch anmelden: dinkelaker@eh-freiburg.de,Tel. 0761/ 47812-630
- Es können nur diejenigen Mitglieder der EH Freiburg wählen, die in das ausliegende Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die im ausliegenden Verzeichnis nicht eingetragen ist, kann bis zum 19. Juni 2024 um 16:00 Uhr, beim Wahlausschussvorsitzenden, Herrn Dr. Ulrich Rolf, schriftlich Einwendungen erheben.
Abgabe von Wahlvorschlägen
- vom 3. Juni bis 7. Juni 2024
- Ein Wahlvorschlag bedarf der Schriftform. Er muss über jede/n Kandidat/en/in folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Fachbereich, zusätzlich bei Studierenden die Semesterzahl.
- Die Wahlvorschläge der Studierenden (Einzelvorschlag oder Listen) müssen von mindestens 3 Wahlberechtigten ihrer Gruppe schriftlich unterstützt werden.
- Selbstvorschlag ist zulässig, sofern nur ein/e Wahlberechtigte/r der entsprechenden Gruppe vorhanden ist.
- Der Wahlvorschlag ist von den die Kandidat*innen unterstützenden Wahlberechtigten zu unterschreiben.
- Der/die Vorgeschlagene hat eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er/sie seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt.
- Die Abgabe von Wahlvorschlägen der Wählergruppen „Studierende“, „Lehrbeauftragte“ und „wissenschaftliche Mitarbeitende“ erfolgt über den ILIAS-Server (Magazin/Gremienwahlen)
- Die Abgabe von Wahlvorschlägen der Wählergruppe „sonstige Mitarbeitende“ erfolgt über Vordrucke, die vom Wahlausschuss bereitgehalten (bzw. in der Verwaltung ausgehängt) werden.
- Die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen werden dem Wahlausschuss, z.Hd. des/der Vorsitzenden eingereicht.
Veröffentlichung der Wahlvorschläge spätestens am 17. Juni 2024
- Die endgültige Wahlvorschlagsliste wird spätestens fünf Vorlesungstage vor der Wahl hochschulöffentlich bekannt gemacht.
- Für die Wählergruppen „Studierende“, „Lehrbeauftragte“, „wissenschaftliche Mitarbeitende“ erfolgt die Bekanntgabe über ILIAS.
- Für die Wählergruppe „Sonstige Mitarbeitende“ erfolgt die Bekanntgabe durch Aushang in der Verwaltung.
Briefwahl
- Unterlagen hierzu werden ab dem 17. Juni 2024, 09:00 Uhr, beim Vorsitzenden des Wahlausschusses ausgegeben.
- Sollen Briefwahlunterlagen zugeschickt werden, ist ein entsprechender Antrag spätestens eine Woche vor der Wahl beim Wahlausschuss zu stellen: dinkelaker@eh-freiburg.de
Stimmabgabe und Ermittlung des Wahlergebnisses
- Die Stimmabgabe erfolgt als Online-Wahl über Polyas im Zeitraum 24. Juni 2024 ab 12:00 Uhr bis 28. Juni 2024 um 12:00 Uhr.
- Der Link zur Wahl und die Zugangsdaten werden an alle Wahlberechtigten per E-Mail verschickt.
- Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 28. Juni 2024 im Anschluss an die Wahlhandlung.
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