Viele Studierende tragen seit Monaten eine hohe finanzielle Last. Das Rektorat der Evangelischen Hochschule Freiburg hat daher am 22. Juni 2020 beschlossen, dass Studienbeiträge in Härtefällen auch rückwirkend erstattet werden können.
Durch den Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Studierende durch wegbrechende Jobs empfindliche Einkommenseinbußen. „Die in wirtschaftlicher Hinsicht belastenden Auswirkungen des Lockdowns für Studierende wollen wir abfedern, indem Studienbeiträge in bestimmten Fällen auch noch rückwirkend erstattet werden können“, erklärt Rektorin Prof.in Dr.in Renate Kirchhoff.
Hintergrund ist die zum Teil verzögerte Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Studierende in wirtschaftlichen Notlagen durch Bundes- und Landesmittel (Überbrückungshilfen, Notfonds, Darlehen).
Bereits für das Sommersemester 2020 bezahlte Studienbeiträge können jetzt in Härtefällen rückerstattet werden. Wann ein Härtefall vorliegt, regelt § 4 der EH-Gebührenregelung. Danach kann grundsätzlich jede*r Studierende in Fällen besonderer Härte auf Antrag von den Studienbeiträgen ganz oder teilweise befreit werden. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn eine wirtschaftliche oder soziale Notlage vorliegt und diese durch besondere und unabweisbare Umstände hervorgerufen ist und die Aufnahme eines Studiendarlehens nicht zumutbar ist.
Unabhängig von Corona gibt es an der Evangelischen Hochschule eine umfassende Regelung für die reguläre Befreiung von Studienbeiträgen. Danach muss keine Studienbeiträge entrichten, wer zum Beispiel ein Kind pflegt und erzieht, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder für das Kindergeld bezogen wird.