Vertretungen der Bewohner*innen in Heimen können oft nicht wie vorgesehen arbeiten, da ihnen Informationen aber auch ausreichende Ressourcen fehlen. AGP Sozialforschung hat daher im Auftrag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, die Mitwirkung in Heimen untersucht.
Das Gutachten zu Aufgaben, Rechten und Möglichkeiten der Weiterentwicklung von Bewohnervertretungen stellte Prof. Dr. habil. Thomas Klie, Leiter des Instituts AGP Sozialforschung, am 23. Oktober 2019 in Berlin vor. Es umfasst eine breit angelegte Literaturanalyse, eine synoptischen Aufbereitung der landesrechtlichen Regelungen sowie eine Expert*innenbefragung.
Westerfellhaus: „Bei den aktuellen Diskussionen über die Qualität und die Kosten stationärer Pflegeeinrichtungen gerät manchmal in den Hintergrund, dass diese vor allem Orte des Wohnens und des Lebens sind. Eine gut funktionierende Bewohnervertretung ist hierfür von immenser Bedeutung. Sie trägt dazu bei, dass auch die stationäre Pflegeeinrichtung durch Mitbestimmung wirklich ein „Zuhause“ wird. Bewohnerbeiräte berichten leider aber auch, dass sie nicht immer unabhängig agieren können oder die erforderliche Unterstützung nicht erhalten. Das muss in Deutschland überall gewährleistet sein, sonst ist dieses Gremium ein stumpfes Schwert.“ (Quelle: Pressemitteilung des Pflegebevollmächtigten)
Thomas Klie zeigte auf, dass eine wirksame Arbeit der Bewohnervertretungen von vielen Faktoren abhängt, allen voran von ihrer Akzeptanz und Unterstützung durch die Einrichtungen. Im Heimrecht der 16 Bundesländer ist die Mitwirkung in sehr unterschiedlicher Weise geregelt. Klie: „In der Praxis werden vielfältige Fragen aufgeworfen, zum Beispiel: Passt das Mitwirkungsmodell auf Einrichtungen der Langzeitpflege, in denen immer mehr Menschen nur auf kurze Zeit leben und mit kognitiven Einschränkungen zurechtkommen müssen?“
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