Jährliche Wahlen
Gemäß §§ 13, und 23 der Verfassung der Evangelischen Hochschule Freiburg sind folgende Wahlen jährlich durchzuführen:
A Senat (§ 13 (1) Verfassung der EH Freiburg)
- eine Vertretung der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden (Amtszeit 1 Jahr)
- eine Vertretung der Sonstigen Mitarbeitenden (Amtszeit 1 Jahr)
- eine Vertretung der Studierenden aus jedem Fachbereich (Amtszeit 1 Jahr)
- eine Vertretung der Lehrbeauftragten (Amtszeit 1 Jahr)mehr Info: https://www.eh-freiburg.de/organe/
B Fachbereichsräte (§ 23 (3) Verfassung der EH Freiburg)
- sechs Studierendenvertreter*innen je Fachbereich (Amtszeit 1 Jahr)
- drei sonstige Mitarbeiter*innen je Fachbereich (Amtszeit 2 Jahre)
- eine/ein Lehrbeauftragte/r je Fachbereich (Amtszeit 2 Jahremehr Info: Rechtsverordnung über die Verfassung der Evangelischen Hochschule Freiburg, § 23
Wahltermin (Wahltage)
- Von Montag, den 23. Juni 2025 um 12:00 Uhr bis Freitag, den 27. Juni 2025 um 12:00 Uhr als Online-Wahl über Polyas.
- Der Link zur Wahl und die Zugangsdaten werden an alle Wahlberechtigten per E-Mail verschickt.
Auslage des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung
- Vom 10.06.-18.06.2025 in Gebäude A, Raum A 035
- Bitte vorab per E-Mail oder telefonisch anmelden: dinkelaker@eh-freiburg.de, Tel. 0761 47812 630
- Es können nur diejenigen Mitglieder der EH Freiburg wählen, die in das ausliegende Wählerverzeichnis eingetragen sind.
- Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die im ausliegenden Verzeichnis nicht eingetragen ist, kann bis zum 18.06.2025 um 16:00 Uhr beim Wahlausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ulrich Rolf schriftlich Einwendungen erheben.
Abgabe von Wahlvorschlägen der unterschiedlichen Wählergruppen bis 06.06.2025
- Ein Wahlvorschlag bedarf der Schriftform. Er muss über jede/n Kandidat/en/in folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Fachbereich, zusätzlich bei Studierenden die Semesterzahl.
- Die Wahlvorschläge der Studierenden (Einzelvorschlag oder Listen) müssen von mindestens 3 Wahlberechtigten ihrer Gruppe schriftlich unterstützt werden.
- Selbstvorschlag ist zulässig, sofern nur ein/e Wahlberechtigte/r der entsprechenden Gruppe vorhanden ist.
- Der Wahlvorschlag ist von den die Kandidat*innen unterstützenden Wahlberechtigten zu unterschreiben.
- Der/die Vorgeschlagene hat eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er/sie seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt.
- Die Abgabe von Wahlvorschlägen der Wählergruppen „Studierende“, „Lehrbeauftragte“ und „wissenschaftliche Mitarbeitende“ erfolgt über den ILIAS-Server (Magazin/Gremienwahlen): https://ilias.eh-freiburg.de/goto.php?target=cat_168607&client_id=eh-freiburg
- Die Abgabe von Wahlvorschlägen der Wählergruppe „sonstige Mitarbeitende“ erfolgt über Vordrucke, die vom Wahlausschuss bereitgehalten (bzw. in der Verwaltung ausgehängt) werden. Die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen werden dem Wahlausschuss z.Hd. des/der Vorsitzenden eingereicht.
Veröffentlichung der Wahlvorschläge spätestens am 13. Juni 2025
Die endgültige Wahlvorschlagsliste wird spätestens fünf Vorlesungstage vor der Wahl hochschulöffentlich bekannt gemacht: Für die Wählergruppen „Studierende“, „Lehrbeauftragte“, „wissenschaftliche Mitarbeitende“ erfolgt die Bekanntgabe über ILIAS. Für die Wählergruppe „Sonstige Mitarbeitende“ erfolgt die Bekanntgabe durch Aushang in der Verwaltung.
Briefwahl
Unterlagen hierzu werden ab dem 13.06.2025, 09:00 Uhr beim Vorsitzenden des Wahlausschusses ausgegeben. Sollen Briefwahlunterlagen zugeschickt werden, ist ein entsprechender Antrag spätestens eine Woche vor der Wahl beim Wahlausschuss zu stellen an: dinkelaker@eh-freiburg.de
Stimmabgabe und Ermittlung des Wahlergebnisses
- Die Stimmabgabe erfolgt als Online-Wahl über Polyas im Zeitraum 23. Juni 2025 ab 12:00 Uhr bis 27. Juni 2025 um 12:00 Uhr.
- Der Link zur Wahl und die Zugangsdaten werden an alle Wahlberechtigten per E-Mail verschickt.
- Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt am 27.06.2025 im Anschluss an die Wahlhandlung.