Wir sind eine rauchfreie Hochschule. Bitte nehmen Sie daher Rücksicht auf einander, auf alle Hochschulmitglieder und Gäste und nutzen den Aschenbecher am unteren Dietrich-Bonhoeffer-Platz.
Wir sind eine rauchfreie Hochschule und bitten Sie, entsprechend Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen dem Rauchen von Tabak- und dem von Cannabisprodukten.
Das Rauchverbot von Tabakprodukten u.ä. bezieht sich auf den gesamten Campus, insbesondere auf die Bereiche vor allen Eingängen zu Gebäude A, B und C sowie auf den Platz zwischen den Gebäuden A und B. Ausnahme: Tabakrauchende Personen können den Bereich des unteren Dietrich-Bonhoeffer-Platzes nutzen, wo sich der Aschenbecher befindet.
Für Cannabisprodukte gilt ein umfassendes Rauchverbot auf dem Campus der Hochschule, das im Abstandsgebot begründet ist: Danach muss ein Abstand von 100 Metern zu den zwei Kitas und dem Kinder- und Jugendzentrum (Jugi) – in unmittelbarer Nähe zur Hochschule – eingehalten werden (§5 Abs. 2 Konsumcannabisgesetz – KcanG).

