Absenkung der Studienbeiträge beschlossen
Das Kuratorium der EH Freiburg hat am 25. Juni 2012 beschlossen, zum Wintersemester 2012/13 - ab 1. September 2012 - die Studienbeiträge für die Bachelor-Studiengänge an der Evangelischen Hochschule Freiburg von 500 € auf 280 € abzusenken. Mit der Beitragsreduzierung sollen gravierende Benachteiligungen von Studierenden verhindert und gleichzeitig die gewohnte Qualität der Studienangebote aufrecht erhalten werden.
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Regelungen zu Studienbeiträgen, Befreiungstatbeständen und Rückzahlungsmodalitäten
Die EH Freiburg regelt als staatlich anerkannte Hochschule in kirchlicher Trägerschaft die sozialverträgliche Ausgestaltung von Studienbeiträgen sowie deren Befreiungstatbestände unabhängig von staatlichen Regelungen.
Downloads
- Informationen zu Studienbeiträgen und -gebühren, Befreiungstatbeständen, BAföG-Regelung u.a. für die Bachelor- und die konsekutiven Master-Studiengänge - Stand 28. Juni 2012 (Text in Auszügen s.u.)
- Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen - Stand Januar 2011
- Regelung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an
der Evangelischen Hochschule Freiburg (Gebührenregelung) vom 20. April
2009 in der Fassung 28. Juni 2010
(1) Gebührenregelung vom 20. April 2009 in der Fassung 28. Juni 2010
(2) Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 25. Juni 2012
- (1) BAföG-Regelung für Studierende, die vor dem WS 2012/13 immatrikuliert wurden
- Regelung der Evangelischen Hochschule Freiburg über die Rückzahlung
von Studiengebühren aufgrund des Bezugs von Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (BAföG-Regelung)
(2) Regelung zur Aufhebung der BAfoeG-Regelung für neu Immatrikulierte ab dem Wintersemester 2012/13 - Antrag
auf Rückzahlung von Studienbeiträgen aufgrund des Bezugs von Leistungen
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Stand Juni 2011
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen zum Sommersemester 2012 abgeschafft. Die ausfallenden Einnahmen werden zum überwiegenden Teil den Hochschulen ersetzt. Die drei Hochschulen in Kirchlicher Trägerschaft, die EH Freiburg, die EH Ludwigsburg und die KH Freiburg erwarten von der Landesregierung eine entsprechende Unterstützung, um die Studiengebühren ebenfalls abschaffen zu können, sie befinden sich seit dem Frühjahr 2011 in ständigen Verhandlungen mit der Landesregierung. Ein Ergebnis steht aus. Für Mitte Mai wurde von der Landesregierung eine Gespräch mit den Rektoren im MWK angekündigt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, können die drei Kirchlichen Hochschulen verbindliche Aussagen zu den Studienbeiträgen treffen.
Studienbeiträge ab Wintersemester 2012/13
Wer muss in welcher Höhe Studienbeiträge zahlen?
- Alle ab WS 2007/08 neu an der EH Freiburg immatrikulierten Studierenden sowie Quereinsteiger, die sich in ein höheres Semester an der Hochschule neu immatrikulieren.
- Der Studienbeitrag beträgt ab WS 2012/13 pro Semester € 280 für die Bachelor-Studiengänge und € 500 für die konsekutiven Masterstudiengänge (außer Praxis-, Urlaubs- und Auslandssemester), auch in höheren Semestern jenseits der Regelstudienzeit.
- Ist in den Bachelor-Studiengängen in Semestern jenseits der Regelstudienzeit lediglich die Bachelor- These anzufertigen und sind gleichzeitig keine weiteren Leistungsnachweise zu erbringen beträgt der Studienbeitrag € 150.
Welche weiteren Gebühren bzw. Beiträge fallen an?
- Zusätzlich zu den Studienbeiträgen fällt bei der Immatrikulation einmalig eine Verwaltungsgebühr von € 140 an.
- Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei der Rückmeldung in den Folgesemestern € 40 pro Studiensemester („Zulassungsgebühr“).
- Der Grundbeitrag für das Studentenwerk von € 51,75 (inkl. € 14,25 für das Semesterticket) ist pro Semester sowie bei der Immatrikulation fällig.
- Ebenfalls bei der Immatrikulation werden € 10 für den Studierendenausweis mit Chipfunktion erhoben.
Sind auch Praxis-, Auslands- und Urlaubssemester gebührenpflichtig?
- Praxis- und Auslands(theorie)semester sind von dem Studienbeitrag befreit. Es wird eine Betreuungsgebühr von € 100 (Praxissemester) bzw. € 50 (Auslandssemester) erhoben.
- Urlaubssemester sind von der Pflicht zur Entrichtung des Studienbeitrags befreit.
- Der Grundbeitrag für das Studentenwerk ist sowohl im Praxis-, wie im Auslands- und Urlaubssemester zu zahlen.
Wann müssen die Studienbeiträge bzw. -gebühren gezahlt werden?
- Grundsätzlich sind die Studienbeiträge bzw. -gebühren in voller Höhe jeweils vor Semesterbeginn zur Einschreibung, in den Folgesemestern zur Rückmeldung zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang kann die Immatrikulation bzw. die Rückmeldung erfolgen. Bitte nutzen Sie das Lastschriftverfahren.
Mehr Info
Informationen zu Studienbeiträgen und -gebühren, Befreiungstatbeständen, BAföG-Regelung u.a. für die Bachelor- und die konsekutiven Master-Studiengänge - Stand 28. Juni 2012

