Mit Kind studieren
Zwischen Schnuller und Vorlesung
Mit Kindern ein Studium zu meistern, ist nicht leicht. Die Studienzeit kann sich verlängern, finanzielle Belastungen können zunehmen. Trotz aller "Härte" des Elternseins, wollen manche Studierende ganz bewusst schon während des Studiums mit der Familiengründung beginnen. Wir unterstützen Sie dabei, ihr Studium erfolgreich abzuschließen und dabei Familien- und Ausbildungsbedürfnisse unter einen Hut zu bekommen. Ein erster Tipp: bauen Sie sich ein breitgefächertes soziales Netz auf, das Sie bzw. ihre Kinder "auffängt".
Wie wir Sie unterstützen
- Betreuung der Kinder
Wir haben im Hochschulgebäude der EH Freiburg die KITA Miteinander. Hier ist Platz für 15 Kinder von 18 Monaten bis 6 Jahren. - Familienfreundliche Strukturen: Betreuung / Beratung / Beurlaubung der studierenden Eltern
Wir beraten umfassend und suchen vor allem für Sie nach individuellen Lösungen, sowohl vor Studienbeginn ebenso wie im laufenden Studium. Möglich ist z.B. die "Streckung" des Studiums. Nach § 9 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der EH Freiburg können Studierende beurlaubt werden, wenn die Geburt bevorsteht und natürlich ebensfalls zur daran anschließenden Elternzeit.
Wir bieten die Möglichkeit an, die Studiendauer zu verlängern ("Teilzeitstudium").
Studierenden mit Kind wird mehr Spielraum bei der Planung ihres Stundenplans eingeräumt: Die Belegungswünsche von Eltern werden im Rahmen des regulären Belegungsverfahrens berücksichtigt.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der Stundenplan nicht beliebig individualisiert werden kann; es kann z.B. vorkommen, dass Pflichtveranstaltungen auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kita liegen.
Im Praxissemester werden studierende Väter und Mütter ebenfalls individuell beraten und wir haben Praxisstellen im Angebot, die bei der Zeiteinteilung auf besondere Familienbelange Rücksicht nehmen (Mehr Info: Praxisämter). Studierende mit Kind (unter 10 Jahren) können auf Antrag grundsätzlich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Prüfungsleistungen und bei Abschlussarbeiten beantragen. - Umfassende Befreiung von Studiengebühren für (werdende) Eltern
Hierzu sind i.d.R. berechtigt: die werdende Mutter, soweit der sechswöchige Zeitraum vor der Entbindung in das betreffende Semester fällt und studierende Eltern während der Pflege und Erziehung eines Kindes, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder für das Kindergeld bezogen wird. Mehr Info: zu Studiengebühren und Befreiungsregelungen, Anträgen etc.
Kontakt
- Für Studieninteressierte
Bitte wenden Sie sich an unsere Studienberatung/ Bewerbungsamt: Jutta Wagner
bewerbungsamt@eh-freiburg.de, Telefon +49 (0) 761 47812-29 - Während des Studiums
Sprechen Sie sich bitte mit Ihrer Studiengangsleitung ab.
Hilfestellung vom Studentenwerk Freiburg
Das Studentenwerk bietet vielfältige Hilfen, vom Kita-Platz in einer der Krabbelstuben des Studentenwerks bis hin zur Website www.studieren-mit-kindern.de mit einer ausführlichen Linksammlung zu allen Fragen rund ums Studium mit Kind.
Seit Wintersemester 2009/10 bietet das Studentenwerk eine Babysitterbörse
an. Darüber
hinaus unterstützt das Studentenwerk eine Reihe weiterer hochschulnaher
Kinderbetreuungseinrichtungen und besitzt dafür Belegrechte. Näheres
erfahren Sie hier.
Übrigens:
Kinder von Studierenden unter 6 Jahren essen in den Freiburger
Mensen des Studentenwerks umsonst. Sie bekommen zum Essen ihrer Eltern einen zusätzlichen
kostenlosen Kinderteller. Alle Mensen sind mit Kinderstühlen
ausgestattet. Die Mensa Rempartstraße hat einen schön gestalteten
Kinderbereich zum Essen, Spielen und Ausruhen.
Für Hilfe aller Art steht auch der Sozialberater in einer persönlichen Sprechstunde zur Verfügung. Er berät in Fragen finanzieller, rechtlicher und sozialer Art.
Außerdem finden Sie weitere Informationen zu diesen Themenkreisen hier.
Mehr Info
- Studiengebühren - Befreiungsregelungen
- Beurlaubung vor der Geburt, zur Pflege des Kindes (§ 9 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der EH Freiburg)
- Finanzielle Hilfen
- Kinderbetreuung - KITA Miteinander

