Bachelor Religion und Soziales – Zwei Wege, ein Berufsziel: Menschen begleiten
Religion und soziales Engagement sind eng miteinander verbunden: Gerade wenn Menschen in herausfordernden Lebenssituationen stehen, kann Religion Halt und Orientierung geben. Der Bachelor-Studiengang Religion und Soziales bietet zwei Schwerpunkte, die unterschiedliche Berufsperspektiven eröffnen.
Alles auf einen Blick
AbschlussBachelor of Arts (B.A.)
StudienformVollzeit
Regelstudienzeit7 Semester
StudienbeginnWintersemester
Bewerbungsfrist15.08.
StudienformatPräsenzstudium
2 Schwerpunkte zur Auswahl: Diakonie – Religionspädagogik oder Religion und Soziales in interkulturellen Kontexten
Beide Schwerpunkte verbinden religiöse und soziale Perspektiven und bereiten auf Tätigkeiten in Kirche, Bildung und sozialen Arbeitsfeldern vor. Im Anschluss an das Bachelorstudium kann ein Doppelabschluss in Sozialer Arbeit (in drei weiteren Semestern) oder ein Masterstudium neue Türen öffnen.
Schwerpunkt 1: Diakonie – Religionspädagogik
Für alle, die in der Kirche und im evangelischen Bildungsbereich arbeiten möchten – mit direkter Qualifikation als Diakon*in in der Evangelischen Kirche in Baden.
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Berufsfelder:
Studienschwerpunkt 1 qualifiziert für den kirchlichen Dienst als Diakon*in in Gemeinde und Schule.
Mögliche Berufsfelder sind beispielsweise
in der Kinder- und Jugendarbeit
in Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen
in der Hospiz- und Behindertenarbeit
in der Erwachsenenbildung
in Tagesstätten für Kinder
im Religionsunterricht
in der Seelsorge
Mehr Informationen zu Berufen in der Evangelischen Landeskirche Baden und zum Berufsbild Diakon*in bietet die Seite Himmlische Berufe.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzung für diesen Studienschwerpunkt ist neben der Hochschulzugangsberechtigung die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche.
Schwerpunkt 2: Religion und Soziales in interkulturellen Kontexten
Für alle, die in sozialen Kontexten Menschen mit Blick auf deren kulturellen oder religiösen Hintergrund begleiten möchten – der Fokus liegt auf sozial-diakonischen Arbeitsfeldern in einer vielfältigen Gesellschaft, bundesweit und international.
Mehr zu Schwerpunkt 2
Berufsfelder:
Studienschwerpunkt 2 eröffnet Wege z.B. in Arbeitsfelder wie
Pädagogische Arbeit in Ökumene, Kirche und Diakonie
Beratung in und Gestaltung von interkulturellen Kooperationen
und mit einem Doppel-B.A. (7+3 Modell) in Sozialer Arbeit:
Begleitung von Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund
Gemeinwesen- und Bildungsarbeit in interkulturellen Kontexten
Deutschlandweit in evangelischen Landeskirchen möglich, die keine Qualifizierung für den Religionsunterricht voraussetzen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Es können Studierende unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit zugelassen werden.
Internationales Profil:
Ein internationales Profil erweitert deine Berufsmöglichkeiten auf internationaler Ebene.
Das internationale Profil (mögliches Zertifikat im Studienschwerpunkt 2) qualifiziert insbesondere für Arbeitsfelder wie z.B.
internationale soziale Projekte, beispielsweise Entwicklungszusammenarbeit
internationale Vernetzung von kirchlich-diakonischen Organisationen
Durch eine besondere inhaltliche Ausrichtung, einem Auslandssemester sowie zusätzlicher Anforderungen (Spracherwerb, außercurriculare Aktivitäten) wird ein internationales Profil zertifiziert.
Voraussetzungen:
Für dieses Profil sind Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 wünschenswert.
Kooperationen:
Kooperationen bestehen mit Hochschulen aus dem „Globalen Süden“ (Costa Rica, Argentinien), sowie mit dem Friedensinstitut, dem Freiburger Institut für Menschenrechte, mit Brot für die Welt, der Evangelischen Mission Weltweit/ EMW, der Arbeitsstelle Globales Lernen an Evangelischen Hochschulen und der Hochschule in Bossey des World Council of Churches/ WCC
Mehr Informationen
Weiterführende Studiengänge
Im Anschluss an den B.A. Religion und Soziales kann
in nur drei weiteren Semestern der Bachelor Soziale Arbeit erworben werden: unser 7+3 – Modell (Doppelqualifikation!)
Zulassungsvoraussetzungen: – allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife – oder die Fachhochschulreife über besondere Bildungswege, gemäß Beschluss der KMK vom 18.9.1981; – oder erfolgreicher Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule; – oder der Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung, die Gleichwertigkeit wird vom Oberschulamt Stuttgart festgestellt (auf Antrag); – bestandene Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige (Studieneignungsprüfung bei einem akkreditierten Studienkolleg, z.B. Studienkolleg Konstanz.) Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung steht hier zum Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine Beratung vor Antragsstellung auf Anerkennung / Anrechnung keine rechtsverbindliche Auskunft darstellt. Die Entscheidung über Anerkennung bzw. Anrechnung von bereits erworbenen Kompetenzen wird vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss in seiner Sitzung gefällt. Anschließend werden Sie vom Prüfungsamt über die Entscheidung informiert.
Fristen beachten
Das Verfahren auf Anerkennung bzw. Anrechnung sollte bis zum letzten Rücktrittstermin für die Prüfungsanmeldungen des 1. Fachsemesters abgeschlossen sein.
Außerhochschulische Qualifikationen oder Studien- und Prüfungsleistungen, die während des Studiums an der Evangelischen Hochschule noch erworben werden, können auf Antrag ebenfalls angerechnet werden.
Auszug aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung:
18 Abs. 7: „Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 5 besteht ein Anspruch auf Anerkennung bzw. Anrechnung. Die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen, die in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, erfolgt seitens der Hochschule von Amts wegen. Die für die Anerkennung bzw. Anrechnung erforderlichen Unterlagen sind von den Studierenden vorzulegen. Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt.“
Voraussetzungen und Antrag auf Anerkennung / Anrechnung
Sie haben bereits im In- oder Ausland an einer anderen Hochschule studiert oder bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium und verfügen dadurch bereits über Kompetenzen, die Teil des B.A.-Studiums Religion und Soziales an der EH Freiburg sind? Dann können Sie die Anerkennung dieser Kompetenzen beantragen.
Sie haben auf anderem Wege, z.B. durch eine Ausbildung, eine berufliche Tätigkeit oder Weiterbildungen, Kompetenzen erworben, die Teil des B.A.-Studiums Religion und Soziales an der EH Freiburg sind? Dann können Sie die Anrechnung der außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten beantragen, wenn „[…] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll […]“ (KMK-Beschluss vom 28.6.2002).
So beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen, die an einer Hochschule erworben wurden bzw. Anrechnung von außerhochschulisch erworbener Kompetenzen:
Mit Hilfe einer Vorlage stellen Sie einen Antrag mit Nennung der anzurechnenden Module und der bereits vorhanden formalen Qualifikationen (z.B. Studienabschlüsse, Ausbildungen), studierten Semester, Weiterbildungen oder beruflichen Tätigkeiten.
Sie erstellen eine Anerkennungssynopse (Vorlage wird gestellt), mit der Sie plausibel machen, dass Sie die Kompetenzen erworben haben. Dies kann bei einem Antrag auf Anerkennung hochschulisch erworbener Kompetenzen einfacher gehalten werden. Bei Anrechnung von Kompetenzen, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden, ist ein tabellarischer Lebenslauf erforderlich. Bemühen Sie sich bitte unbedingt um eine nachvollziehbare Darstellung. Gestalten Sie die Synopse so pointiert und knapp wie möglich und so ausführlich wie nötig.
Sie fügen Belege für Ihre Kompetenzen an: Zeugnisse, transcript of records und Modulhandbücher aus dem vorherigen Hochschulstudium, ggf. Zeugnisse von Ausbildungen, Bescheinigungen mit Beschreibungen von Weiterbildungsinhalten, Arbeitszeugnisse. Diese werden in Kopie beigelegt. Bei Bedarf kann die Vorlage von Originaldokumenten zur Ansicht verlangt werden. Lassen Sie sich zur Erstellung der Synopse gern von Chantal Schön (Chantal.Schoen@ekiba.de) beraten!
Diese Unterlagen reichen Sie beim Prüfungsamt ein.
Wie geht es dann weiter?
Die Fachvertreter*innen der Module (Modulkoordinator*innen), für die die Anerkennung und/oder Anrechnung beantragt wurde, nehmen eine Äquivalenzprüfung vor. D. h. sie prüfen, ob eine Gleichwertigkeit der bereits vorhandenen und in den Modulen zu erzielenden Kompetenzen plausibel ist. Bei positiver Prüfung empfehlen die Modulkoordinator*innen dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss die Anerkennung oder Anrechnung.
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss entscheidet in seiner Sitzung über den Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung.
Anschließend werden Sie vom Prüfungsamt über die Entscheidung informiert.
Weitere Informationen zum Thema
Allgemeine Informationen zur Anerkennung und Anrechnung im Studium finden Sie auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz.
Fragen zum Studium?
Dann schreib einfach eine E-Mail an Studiengangsleiter Dirk Oesselmann.
Bachelor Religionspädagogik/Gemeindediakonie
Bachelor Religionspädagogik/ Gemeindediakonie ist der alte Studiengangsname des Bachelorstudiengangs Religion und Soziales. Der Studiengang wurde im Wintersemester 2025/26 umbenannt und neu konzipiert. Studierende, die unter dem alten Studiengangsnamen ihr Studium begonnen haben, führen es unter diesem Namen auch fertig. Für diese gelten zudem noch folgende Dokumente:
Das aktuelle gemeinsame Vorlesungsverzeichnis für die Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit, Religion und Soziales sowie Religionspädagogik /Gemeindediakonie steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Auf derselben Seite stehen auch noch frühere Vorlesungsverzeichnisse zur Verfügung.
Fremdsprachen, Zusatzangebote und Zusatzqualifikationen finden Sie hier
Deine Ansprechpersonen
Prof. Dr. Dirk Oesselmann
Professur für Theologie / Gemeindepädagogik; Beauftragter für Internationalisierung; Studiengangsleitung B.A. Religion und Soziales; Studiengangsleitung B.A. Religion und Soziales, Beauftragter für Internationalisierung · Fachbereich II Theologische Bildungs- und Diakoniewissenschaft
Professur für Theologie / Gemeindepädagogik; Beauftragter für Internationalisierung; Studiengangsleitung B.A. Religion und Soziales; Studiengangsleitung B.A. Religion und Soziales, Beauftragter für Internationalisierung · Fachbereich II Theologische Bildungs- und Diakoniewissenschaft
Nachwuchsgewinnung und Studienbegleitung von Studierenden des B.A. Religionspädagogik und Gemeindediakonie, B.A. Religion und Soziales; Leitung Praxisamt B.A. Religion und Soziales
Nachwuchsgewinnung und Studienbegleitung von Studierenden des B.A. Religionspädagogik und Gemeindediakonie, B.A. Religion und Soziales; Leitung Praxisamt B.A. Religion und Soziales