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Auslandsmöglichkeiten für Studierende der EH

Theoriesemester im Ausland

Ein Auslandsaufenthalt erweitert den persönlichen und den beruflichen Erfahrungshorizont. Bei ausreichender Kenntnis der Landessprache können Outgoing Students Theoriesemester an einer EH-Partnerhochschule absolvieren. Die Bedingungen hierfür ändern sich oft. Lassen Sie sich daher frühzeitig durch das International Office beraten.

Die Evangelische Hochschule (EH) Freiburg fördert Studien- und Praxisanteile. Informieren Sie sich frühzeitig, da für viele Aufenthalte und Förderungen Antragsfristen von sechs Monaten und mehr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes gelten. Eine erste Beratung im International Office bereits gegen Ende des ersten Semesters oder zu Beginn des zweiten Semesters ist empfehlenswert.

Die EH Freiburg akzeptiert in den drei grundständigen Bachelor-Studiengängen keine free mover, sondern ausschließlich Auslandsaufenthalte an Partnerhochschulen.

Jeweils Mitte Dezember endet der EH-interne Bewerbungsaufruf für Auslandstheoriesemester. Gibt es für eine Zielhochschule mehr Bewerbungen als Plätze, entscheidet der Senatsausschuss Internationalisierung und internationale Beziehungen kriterienorientiert.

Auslandstheoriesemester sind vom Studienbeitrag befreit. Es wird eine Betreuungsgebühr von 50 € erhoben. Den für Sie geltenden Gesamtbetrag für das Auslandstheoriesemester finden Sie hier.

Bewerbung für ein Theoriesemester im Ausland

Die Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2026/27 ist abgelaufen. Für Studierende aller Fachbereiche, die im folgenden akademischen Jahr (Wintersemester 2027/28 oder Sommersemester 2028) ein Auslandstheoriesemester an einer Partnerhochschule absolvieren möchten, gilt die Frist für eine schriftliche Bewerbung: 15. Dezember 2026

Die frühe Frist ist für die organisatorischen und finanziellen Planungen der EH Freiburg wichtig. Noch wichtiger ist aber, dass wir in den Fällen, in denen einer begrenzten Platzzahl an einer Partnerhochschule eine Überzahl interessierter EH-Studierender gegenüber steht, eine kriterienorientierte Vorauswahl treffen können, die sich an den Sprachkenntnissen und der Aussagekraft des Motivationsschreibens orientiert. Ist eine solche Auswahlentscheidung nötig, entscheidet der Senatsausschuss Internationalisierung und internationale Beziehungen Mitte/Ende Januar 2027 über eine Rangfolge.

Nutzen Sie frühzeitig vor einer Bewerbung die Sprechstunden des International Office und der Kooperationsdozierenden für die jeweilige Zielhochschule!

Sie finden den Bewerbungsaufruf 2027/28 und das zugehörige Bewerbungsformular Anfang Oktober 2026 auf den ILIAS-Seiten des International Office (Theoriesemester ins Ausland).

Praxissemester im Ausland

Praxissemester Soziale Arbeit sowie Religion und Soziales

Aufenthalte im Ausland müssen intensiv vorbereitet werden und gut in das Gesamtstudium integrierbar sein. Deshalb müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, bevor Studierende eine Praxisphase im Ausland absolvieren können.

Anmeldefrist für alle Praxissemester

  • Praxissemester fristgerecht anmelden
    Alle Praktischen Studiensemester im Ausland (WiSe 2025/26) müssen bis 31. Mai 2025 mit dem Praxissemester-Anmeldeformular (ILIAS) beim jeweiligen Praxisamt, Ulrike Riester (SozA) und Odile Kraus (Religion und Soziales), angemeldet werden.
  • Verpflichtende Beratungsgespräche
    Davor müssen Sie mit dem jeweiligen Praxisamt und dem International Office Beratungsgespräche geführt haben.

Auslandspraktika im Bachelor Kindheitspädagogik

Mit dem Bachelor-Studiengang Kindheitspädagogik (Kipäd) wird ein wesentlicher Beitrag zur Weiterentwicklung der Elementarpädagogik geleistet und damit ein erster Schritt zum Anschluss Deutschlands an europäische Bildungsstandards im Bereich der Frühen Kindheit getan. Ein Schwerpunkt des Curriculums des Kipäd-Studiengangs ist die systematische Berücksichtigung einer internationalen Perspektive:

  1. … um den frühpädagogischen wissenschaftlichen und auch praktischen internationalen Diskurs in der Ausbildung kennenzulernen und zu reflektieren.
  2. … damit Kindheitspädagogen/innen erfahren und lernen, wie Kindern mit anderen kulturellen Hintergründen eine möglichst gute Teilhabe an und eine Integration in die Gesellschaft ermöglicht werden kann.
  3. … damit Studierende selbst im Ausland die internationale Perspektive erfahren und praktische Erfahrungen sammeln, um eigene Fremdheitserfahrungen zur Reflexion des eigenen Umfanges mit Fremdheit heranziehen zu können.

Kooperation und Austausch mit Partnerhochschulen, Theoriesemester im Ausland und Praktika in sozialen Einrichtungen innerhalb der EU und in Übersee sind Bestandteil der internationalen und interkulturellen Ausrichtung der Ausbildung.


Downloads


Stipendien für Outgoings

Baden-Württemberg STIPENDIUM für Theoriesemester
  • für grundständig Bachelor- und Masterstudierende der EH Freiburg, die ein Theoriesemester an einer ausländischen Partnerhochschule absolvieren möchten
  • Voraussetzung ist ein bereits bestehender gültiger Austauschvertrag zwischen der EH Freiburg und der Zielhochschule für den betreffenden Studiengang.
  • das BAföG-Merkblatt der Baden-Württemberg Stiftung informiert über Anrechnungsfreibeträge
  • Bewerbungsfrist: 31. März 2026 für das Wintersemester 2026/27 und das Sommersemester 2027

Sie finden die Ausschreibungsunterlagen hier und auf den ILIAS-Seiten des International Office.

ERASMUS – SMS – Stipendium für Theoriesemester

Für ein Theoriesemester an einer europäischen Partnerhochschule der EH Freiburg kann in den meisten Fällen ein ERASMUS-SMS-Stipendium der Europäischen Union zugeteilt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Heimathochschule.

Als monatliche Förderraten sind für das Akademische Jahr 2026/27 vorgesehen:

  • € 600 für Länder der Gruppe 1 (u.a. Dänemark, Finnland, Norwegen)
  • € 540 für Länder der Gruppe 2 (u.a. Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Tschechien)
  • € 540 für Länder der Gruppe 3 (u.a. Polen, Ungarn).

Abgerechnet wird tagegenau. Außerdem kann es monatliche Zuschläge (€ 250) geben für folgende Konstellationen (max. 1 Zuschlag):

  • Auslandsaufenthalt mit Kind/ern
  • Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderung
  • Erstakademiker*innen
  • Erwerbstätige Studierende mit monatlichem Verdienst über € 450 und unter € 850.

Nähere Informationen erhalten Sie im individuellen Beratungsgespräch oder auf dem Bewerbungsbogen auf Ilias.
(Bitte loggen Sie sich zunächst in ILIAS ein, bevor Sie auf den Link klicken.)

Bewerbungsfrist

15.06.2026 (gültig für das Wintersemester 2026/27 als auch für das Sommersemester 2027!)

Einzureichende Unterlagen
  1. Eigenhändig unterschriebenes ERASMUS-SMS-Antragsformular (am Computer ausfüllen)
  2. Motivationsschreiben
  3. Lebenslauf
  4. Deutschsprachiger Notenausdruck von der EH Freiburg (Selbstausdruck; ein englischsprachiges Transcript of Records wird nur für die ausländische Zielhochschule benötigt)
  5. Sprachzeugnis auf DAAD-Formular (in der Regel)
  6. Notfall-Erhebungsbogen
  7. Immatrikulationsbescheinigung

Alle Unterlagen geben Sie innerhalb der Frist beim ERASMUS-Koordinator Markus Breuer ab. Bitte fassen Sie alle Seiten in einer einzigen PDF-Datei zusammen.

Downloads ERASMUS-SMS-Stipendium

Den Bewerbungsbogen finden Sie auf Ilias – auf den Seiten des International Office.

Formulare für das DAAD-Sprachzeugnis finden Sie im Ordner „Donwloads für Outgoings“.

Den Notfallerhebungsbogen finden Sie auf Ilias – auf den Seiten des International Office.

(Bitte loggen Sie sich zunächst in ILIAS ein, bevor Sie auf die Links klicken.)

ERASMUS+ SMP-Stipendium für Praxissemester

Bei einem mindestens zweimonatigen Praktikumsaufenthalt können für die meisten europäischen Länder ERASMUS-Praktikum-Stipendien beantragt werden.

Förderfähige Zielländer sind ausschließlich: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Förderfähig sind nur Vollzeitpraktika.

Die Bewerbungen für ein ERASMUS+ Stipendium für ein Praktisches Studiensemester im europäischen Ausland sollen für die Studiengänge Soziale Arbeit und Religion und Soziales bis 31.05.2026 im International Office bei dem Beauftragten für Internationalisierung Prof. Dr. Dirk Oesselmann vorgelegt werden, für den Studiengang Kindheitspädagogik bis 1. Dezember 2026.

Bewerbung

  • Sie müssen sich zuerst online bei KOOR – Erasmus Services BW registrieren lassen,
  • danach füllen Sie alle Bewerbungsunterlagen am Computer aus und drucken diese aus:
  1. Bewerbungsbogen
    Dieser muss von Ihnen und von Dirk Oesselmann (Soziale Arbeit, Religion und Soziales) bzw. von Nicole Kistein, Praxisamt Kindheitspädagogik (KiPäd) unterzeichnet werden.
  2. Training Agreement
    Hier muss die Praxisstelle die Inhalte und Ziele des Praktikums definieren. Unterzeichnen müssen Sie, die Praxisstelle und das zuständige Praxisamt.
  3. Versicherungserklärung
  • Wenn Sie alle Unterlagen haben, laden Sie diese über das Portal bei KOOR – Erasmus Services BW hoch.
  • Bitte auch den ausgefüllten Notfallerhebungsbogen bei Ihrem Praxisamt abgeben. Diesen finden Sie auf Ilias – auf den Seiten des International Office und der Praxisämter.
PROMOS-Stipendium für Praxissemester

Für Praxissemester im nicht-europäischen Ausland (und bei einigen europäischen Ländern) können Sie sich um ein PROMOS-Stipendium bewerben.

Die EH Freiburg vergibt 2026 erneut Stipendien im Rahmen des Programms PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes über ein qualitätsorientiertes Entscheidungsverfahren.

Bewerben können sich EH-Studierende der Bachelor Studiengänge Soziale Arbeit und Religion und Soziales, die im Wintersemester 2026/27 ihr curricular vorgeschriebenes Praxissemester absolvieren und EH-Studierende des Bachelor Studiengangs Kipäd, die im ersten Quartal 2026 ihr curricular vorgeschriebenes drittes Praktikum absolvieren.

Antragsberechtigt sind Deutsche und diesen nach § 8 BAföG gleichgestellte Ausländer*innen sowie Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und den Abschluss an der deutschen Hochschule anstreben.

Die Bewerbungsfrist für Soziale Arbeit und Religion und Soziales endet am 20. Juni 2026 und steht auf ILIAS zur Verfügung. Bewerbungsfrist für Kindheitspädagogik ist im Dezember 2026 und das Bewerbungsformular ab Oktober auf ILIAS verfügbar.

Die Rückgabe des am PC ausgefüllten und handschriftlich unterzeichneten Antrages samt Anlagen erfolgt in Papierform an das International Office (z. Hd. Monika Pürling)..

In die Auswahlentscheidung durch den Senatsausschuss Internationalisierung und internationale Beziehungen Anfang Juli 2026 (Soziale Arbeit, Religion und Soziales) und Mitte Januar 2027 (KiPäd) kommen nur vollständige Unterlagen gemäß Ausschreibung.

Bitte keine Bewerbungsmappe; eine Büroklammer oder eine einfache Sichthülle reicht aus.

Bedingungen für eine Antragstellung im Studiengang Soziale Arbeit oder Religion und Soziales:

  • das Auslandspraktikum findet im Wintersemester 2026/27 statt, die Zielinstitution steht konkret fest und das Praktikum wird regulär vom zuständigen Praxisamt anerkannt. Praktika unter sechs Wochen können nicht gefördert werden, ebenso wenig wie Praktika in organisatorisch zu einer Deutschen Auslandsschule (DAS) gehörenden Einrichtung,
  • das Praktikum ist nicht ERASMUS förderfähig (zum ERASMUS-Raum zählen: EU-Länder samt Überseeterritorien, Serbien, Türkei, Norwegen, Liechtenstein und Island), auch eine gleichzeitige Förderung über ERASMUS-Weltweit ist ausgeschlossen,
  • für die Förderdauer erfolgt keine andere finanzielle Förderung aus Bundesmitteln. Der Erhalt von Auslands-BAföG ist möglich, führt in bestimmten Fällen jedoch zu einer Anrechnung. Aufenthaltsstipendien von € 300 monatlich sind derzeit anrechnungsfrei. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet.

Bedingungen für eine Antragstellung im Studiengang Kindheitspädagogik:

  • das Auslandspraktikum findet 2026 statt, die Zielinstitution steht konkret fest und das Praktikum wird als reguläres P3 vom zuständigen Praxisamt anerkannt. Praktika unter sechs Wochen können nicht gefördert werden, ebenso wenig wie Praktika in organisatorisch zu einer Deutschen Auslandsschule (DAS) gehörenden Einrichtung
  • das Praktikum ist nicht ERASMUS förderfähig (zum ERASMUS-Raum zählen: EU-Länder samt Überseeterritorien, Serbien, Türkei, Norwegen, Liechtenstein und Island)
  • für die Förderdauer erfolgt keine andere finanzielle Förderung aus Bundesmitteln. Der Erhalt von Auslands-BAföG ist möglich, führt in bestimmten Fällen jedoch zu einer Anrechnung. Aufenthaltsstipendien von € 300,– monatlich sind derzeit anrechnungsfrei. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands-BAföG angerechnet.

Achtung: P3-Praktika in Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten usw., die zu den DAS- oder DPS-Schulen des Deutschen Auslandsschulwesens gehören und damit nicht PROMOS-förderfähig sind, können direkt vom DAAD gefördert werden.

Mehr Info:  Website des DAAD bzw. der Weltkarte der Schulen

Ein gleichzeitiger Erhalt eines ERASMUS-Stipendiums ist nicht möglich.

Verpflichtende Auswahlkriterien als Hauptkriterien seitens des DAAD sind:

  • die bisherige Leistung im Studium,
  • die Sinnhaftigkeit des Vorhabens im Hinblick auf das eigene Studium,
  • Sprachkenntnisse.

Weitere Auswahlkriterien der Evangelischen Hochschule sind:

  • die Qualität des Vorhabens (z.B. professionelle Einrichtung und Anleitung, Realisierbarkeit der Lernziele/-kompetenzen, etc.),
  • eine formlose befürwortende Bestätigung der Praxisstelle durch das Praxisamt,
  • die Anschlussfähigkeit an bereits bestehende institutionalisierte oder personale Kontakte im Zielland/ am Zielort, etwa besondere Betreuung oder Supervision,
  • die Einpassung in die Internationalisierungsstrategie der Hochschule,
  • die internationale Reputation des auf das Studienfach bezogenen Niveaus der Disziplin und Profession im Zielland,
  • der zu erwartende Mehrwert für die EH Freiburg nach der Rückkehr,
  • die Plausibilität der vorgetragenen Argumente im Motivationsschreiben.

Es wird erwartet, dass sich Antragsteller*innen in ihrem Motivationsschreiben mit den für Sie in Frage kommenden Kriterien auseinandersetzen. Zahlt die Praxisstelle € 200 oder mehr pro Monat, zählt dies für die EH als Ausschlusskriterium und es kann keine PROMOS-Förderung erfolgen.

Stipendienleistungen:

PROMOS-Stipendien sind Auswahlstipendien. Stipendienleistungen erfolgen vorbehaltlich der endgültigen Bewilligung durch den DAAD.

Anzahl und Höhe sind abhängig vom Zielland und von der vom DAAD der EH Freiburg zur Verfügung gestellten Summe.

Ein solches Stipendium beinhaltet keine Auslandskrankenversicherung, hierum müssen sich Studierende selbst kümmern.

Verpflichtungen der Stipendiat*innen:

Geförderte müssen spätestens vier Wochen nach ihrer Praxisphase dem International Office unaufgefordert einen formlosen schriftlichen Erfahrungsbericht und eine Kopie der mit Unterschrift und Stempel versehenen Praxisstellenbestätigung einreichen.

Sie verpflichten sich, auf Nachfrage, anderen an ihrer Praxiseinrichtung und ihren Erfahrungen interessierten EH Studierenden mit Informationen zur Verfügung zu stehen.

Beratungen zum PROMOS-Programm:

International Office,
Monika Pürling, Gebäude A, Raum A 016,
Email: monika.puerling@eh-freiburg.de

oder bei zusätzlichem Beratungsbedarf:
Dirk Oesselmann, Gebäude A, Raum 219
Email: oesselmann@eh-freiburg.de