NOT OKAY: Grenzüberschreitendes Verhalten und sexualisierte Gewalt
erkennen.reagieren.vorbeugen. mit dem Schutzkonzept der EH Freiburg
NOT OKAY: Grenzüberschreitendes Verhalten und sexualisierte Gewalt
erkennen.reagieren.vorbeugen. mit dem Schutzkonzept der EH Freiburg
Schutzkonzept
Sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten haben an der Evangelischen Hochschule Freiburg keinen Platz.
Das Schutzkonzept erklärt:
Woran erkenne ich eine Grenzverletzung im Hochschulkontext?
Was kann ich tun, wenn ich sexualisierte Belästigung oder sexualisierte Gewalt erlebt oder beobachtet habe?
Wie schützt mich die Hochschule vor Übergriffen?
Erkennen
Woran erkenne ich grenzüberschreitendes Verhalten und sexualisierte Gewalt?
Unter sexualisierter Gewalt – darunter fällt auch sexuelle Belästigung – wird jede Form geschlechtsbezogener Gewalt verstanden: also ein Verhalten, das sexuell bestimmt ist und die Würde einer Person verletzt.
Sexualisierte Gewalt kann sich äußern auf physischer, psychischer, emotionaler, interaktiver, verbaler oder nonverbaler Ebene durch:
Tätlichkeiten, wie bspw. sexuell bestimmte körperliche Berührungen
Aufforderung zu sexuellen Handlungen
Stalking
Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornographischer Darstellungen
Grauzonen:
Nicht immer entspricht ein Verhalten eindeutig den oben genannten Punkten. Hier sind einige Indizien für sexualisierte Belästigung/Gewalt:
„Ich will das nicht“: Also kein gegenseitiges Einvernehmen
Grenzen werden überschritten oder verschoben
Situation fühlt sich unangenehm, irritierend oder bedrängend an
Wichtig:
Maßgeblich ist, was man selbst erlebt und empfindet
Nicht die Schuld bei sich selbst suchen
Unsicherheit ist normal. Wir bieten Beratung und Unterstützung (s. Ansprechpersonen)
Grenzverletzungen können zwischen allen Menschen vorkommen: egal ob zwischen Studierenden, Dozierenden, Verwaltungsmitarbeitenden, wissenschaftlich Mitarbeitenden, Lehrbeauftragten, Gästen der Hochschule.
Reagieren
Was ich tun kann:
Bei akuter Gefahr: Notruf 112
Bei Beobachtungen, nach Ereignissen und bei Fragen jeder Art zum Thema: Unsere Ansprechpersonen der Hochschule sind für Sie da.
Beide Personen sind nicht weisungsgebunden und unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche mit Ihnen sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Welche Schritte folgen sollen, entscheiden Sie selbst.
Wie es nach einer Meldung weitergeht
Dokumentation des Sachverhalts
Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person: von Beratung und Konfliktklärung bis zu arbeits‑ oder hochschulrechtlichen Konsequenzen.
Abstimmung weiterer Schritte
falls gewünscht: Einbeziehen von oder Vermittlung an Fachstellen
Weitere Beratungsstellen
Die EH Freiburg arbeitet mit internen und externen Beratungsstellen zusammen. Dazu gehören u. a.:
kirchliche Anlaufstellen (z. B. Vertrauenstelefon, Ansprechstellen)
regionale Fachberatungsstellen in Freiburg
bundesweite Hilfetelefone
Eine vollständige Übersicht gibt es im Schutzkonzept (Download am Seitenende).
Vorbeugen
Was die Hochschule präventiv macht
Die EH Freiburg hat mit dem Schutzkonzept konkrete Maßnahmen festgelegt, um Grenzverletzungen vorzubeugen und Risiken im Hochschulalltag zu minimieren.
Dazu gehört insbesondere ein Verhaltenskodex für alle Hochschulmitglieder, der klare Regeln zu Nähe und Distanz formuliert:
Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht ausgenutzt werden: Sexuelle Kontakte in solchen Konstellationen sind unvereinbar (Abstinenzgebot).
Grenzen sind zu respektieren: Das Nähe- und Distanzempfinden anderer ist stets zu achten. (Abstandsgebot)
Verantwortung von Lehrenden und Leitungspersonen: Sie reflektieren ihre Macht- und Vertrauensposition und handeln entsprechend.
Körperarbeit / Übungen mit Körperkontakt werden so gestaltet, dass alle für die Grenzen der Teilnehmenden sensibilisiert sind und diese achten.
Aktiver Umgang mit Grenzverletzungen: Diese werden nicht bagatellisiert oder verdeckt, sondern benannt und entlang klarer Verfahren bearbeitet.
Regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema durch z.B. verpflichtende Sensibilisierungsschulungen für Lehrende
Präventions- und Informationsangebote
Hochschulangehörige werden für die Themen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung sensibilisiert. Durch die Stärkung von Kompetenzen, die Enttabuisierung des Themas und die Verdeutlichung von Schutzmechanismen, insbesondere durch das vorliegende Schutzkonzept, wird eine Kultur des Hinsehens und Benennens gefördert.
Zum Schutzkonzept
Das Schutzkonzept wurde auf Basis einer hochschulweiten Risiko- und Potenzialanalyse entwickelt und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Professur für Pädagogik der Kindheit; Gleichstellungsbeauftragte; Studiengangsleitung Master Bildung und Erziehung im Kindesalter; Co-Leitung Zentrum für Kinder- und Jugendliche (ZfKJ) im Institut für Angewandte Forschung (IAF) · Fachbereich III Pädagogik und Supervision
Professur für Pädagogik der Kindheit; Gleichstellungsbeauftragte; Studiengangsleitung Master Bildung und Erziehung im Kindesalter; Co-Leitung Zentrum für Kinder- und Jugendliche (ZfKJ) im Institut für Angewandte Forschung (IAF) · Fachbereich III Pädagogik und Supervision
Professur Neues Testament / Diakoniewissenschaft; Dekanin Fachbereich II; Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung; Mitglied im Promotionszentrum BW-CAR des Promotionsverbands der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg · Fachbereich II Theologische Bildungs- und Diakoniewissenschaft
Professur Neues Testament / Diakoniewissenschaft; Dekanin Fachbereich II; Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung; Mitglied im Promotionszentrum BW-CAR des Promotionsverbands der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg · Fachbereich II Theologische Bildungs- und Diakoniewissenschaft