Prof. Dr. Tobias Klarmann
Recht in der Sozialen Arbeit
Expertise-, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte von Tobias Klarmann liegen im Sozialrecht (mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendhilferecht), (Jugend-)Strafrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht, Energiewende- und Migrationsrecht. Sein Interesse gilt insbesondere dem Recht im Kontext gesellschaftlicher Transformationsprozesse und der Reflexion sozialer Bezüge des Rechts.
