Alexander Becker
Kanzler
Der Kanzler ist Teil des kollegialen Rektorats, zu dem auch Rektor*in, Prorektor*in für Lehre und Prorektor*in für Forschung und Transfer gehören. Er ist verantwortlich für das Personalmanagement und die Personalführung der Hochschulverwaltung; Haushalt, Finanzen, Controlling; allgemeine Hochschulverwaltung; Organisations- und Hochschulentwicklung; Gebäudeverwaltung und Gebäudemanagement; Mitwirkung in Organen und Gremien der Hochschule.
