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Menschenrechtspädagogik

Die Zusatzqualifikation Menschenrechtspädagogik wird vom FIM – Freiburger Institut für Inklusions-, Menschenrechts- und Friedenspädagogik an der EH Freiburg angeboten. Sie wird mit einer Qualifizierungsarbeit und einem Kolloquium abgeschlossen.

Zielgruppe

Teilnehmen können Studierende aller Studiengänge und aller Semester.

Module

Teilnehmende am Zertifikatkurs müssen fünf der sechs Angebote besucht haben. Für den Leistungsnachweis im BA SozA / RP muss an vier Terminen teilgenommen werden; einschlägige Veranstaltungen aus den Studiengängen der Sozialen Arbeit, Religionspädagogik/Gemeindediakonie oder Pädagogik der Kindheit können nach schriftlichem Antrag (bei Prof. Dr. Wilhelm Schwendemann) anerkannt werden.

Das FIM - Freiburger Institut für Inklusions-, Menschenrechts- und Friedenspädagogik

Das FIM wurde 2007 (Vorläufereinrichtung 1999-2007) als interdisziplinäres, hochschulübergreifendes Netzwerk von der Evangelischen Hochschule (EH) Freiburg, der Katholischen Hochschule (KH) Freiburg und der Pädagogischen Hochschule (PH) Freiburg zur Erforschung und Förderung der Erziehung und Bildung über Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Holocaust, Demokratie und Menschenrechte gegründet. Heute ist das Institut an der Evangelischen Hochschule Freiburg angesiedelt und hat das Themenspektrum um die Aspekte gelingende Inklusion, gesellschaftliche Transformation und Interreligiöse Begegnungen erweitert.

Das FIM konstituiert sich mit einem theologischen und einem pädagogischen Programm und bietet Forschung und auch Weiterbildung in den vier folgenden Dimensionen an:

1. Menschenrechtspädagogik

In der Menschenrechtspädagogik geht es nicht nur um kognitive Vermittlung des Informationswissens über Menschenrechte, sondern vor allem um Sensibilisierung für Menschenrechte, um wichtige Werkzeuge und Methoden der Menschenrechtsbildung kennenzulernen und in der schulischen und außerschulischen sozialen Praxis auch anwenden zu lernen. Als Beispielfeld geht es um Menschenrechtsverletzungen und Infragestellung der Menschenwürde in aktuellen Formen des Antisemitismus. Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Kindheitspädagog*innen sollen befähigt werden, rassistischen Äußerungen und Argumentationen in der Alltagssprache von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der schulischen und außerschulischen Jugendbildungsarbeit angemessen entgegen treten zu können. Hierbei sollen selbstreflexive Kompetenzen der pädagogischen Professionen gestärkt werden. Im Institut werden Dimensionen menschenrechtlichen Handelns in allen sozialarbeiterischen, pädagogischen und religionsdidaktischen Handlungsfeldern gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus erforscht und pädagogische, sozialarbeiterische Präventionsstrategien auf der Grundlage des christlichen Menschenrechts- und Menschenwürdeverständnisses entwickelt.

2. Holocaust Education bzw. Erinnerungslernen an die Shoah

In Seminaren zu diesem Thema geht es um die aktive Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seiner Verbrechen; pädagogische Möglichkeiten erschließen sich z.B. in der Gedenkstättenpädagogik oder in der Erinnerung von Zeitzeugen oder Zeitzeugendaten- und Videobanken, wie z.B. www.papierblatt.de

Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus ist sowohl für die schulische als auch außerschulische politische Bildungsarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geeignet oder bietet sich als spezielles Lernfeld auch im Bereich der Erwachsenenbildung an.

3. Gesellschaftliche Transformation

Sich an den Menschenrechten zu orientieren, ist eine gesellschaftliche, gruppenbezogene oder individuelle Leistung. Personen eignen sich Haltungen an, mit denen sie Gewalt entgegentreten oder Frieden zu schaffen vermögen. Dies gelingt ihnen für sich oder dialogisch, auf der Basis von Verständigung und Vereinbarungen. Neben diese personalen Einigungen treten vertragliche für Institutionen, Organisationen und Staaten. Dafür werden Ressourcen in Anspruch genommen, die philosophisch und theologisch belangvoll sind, sich aber nicht von selbst verstehen: Achtung, Anerkennung, Geduld, Vertrauen, Nachhaltigkeit. Religionen tragen durch ihre Orientierungsmuster zur Verhaltensänderung und zu dessen Verstetigung bei, andererseits legitimieren sie Gewalt oder setzen Gewalt frei. Ziel der Erörterung von Orientierungsmustern soll es also sein, für Religionen, vor allem für das Christentum, sozialethische und politische Transformationen zu Interpretationen, Diskursen und Handlungen aufzuzeigen, die auf gegenwärtige Problemlagen bezogen sind: internationale Beziehungen, soziale Ungleichheit, Klimawandel. Dazu zählt auch eine realistische Bewertung der theoretischen und praktischen Orientierungskraft von Religionen für soziale Systeme.

4. Inklusionspädagogik

Die geschichtliche Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention ist von Anfang an geprägt, Inklusion und Teilhabe als Grundprinzipien des Zusammenlebens menschenrechtlich zu begründen. Diese Konvention ist ein Meilenstein für den nationalen Menschenrechtsschutz in Deutschland. Die Konvention formuliert kein Sonderrecht für Menschen mit Behinderungen, sie ist keine Spezialkonvention, die ausgewählte Rechte oder Privilegien für Menschen mit Behinderungen formuliert. Sie baut vielmehr auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 auf und konkretisiert die universellen Rechte der Menschen aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung und ihrer je verschiedenen Lebenssituationen. Sie buchstabiert, einfach formuliert, die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung durch. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dem menschrechtlichen Universalismus verpflichtet. Dieser menschrechtliche Hintergrund verleiht dem Inklusionsbegriff einen deutlichen normativen und richtungsweisenden Charakter. Inklusion wird als ein gesellschaftliches Ziel formuliert, das das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen in einer Vielfaltsgesellschaft zum Ziel hat. Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der das Denken und Handeln in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen, diakonischen und kirchlichen Arbeits- und Lebenszusammenhängen mitbestimmt und verändert. Diese Prozesse zu initiieren, zu begleiten und kritisch zu reflektieren ist Aufgabe einer Inklusionspädagogik und einer Didaktik der inklusiven politischen Bildung.

Zielgruppen

  • Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Kindheitspädagog*innen
  • Pfarrer*innen, Lehrer*innen
  • (Religions)Pädagog*innen in der außerschulischen und schulischen Jugend(bildungs)arbeit/ Gemeindediakon*innen
  • Erwachsenenbildner*innen
  • interessierte Personen aus Verbänden und Organisationen

Kooperationen

Das FIM arbeitet mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte/Potsdam, dem Institut für Menschenrechtspädagogik an der PH Luzern und dem Kompetenzzentrum Menschenrechte an der KPH Wien zusammen.

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