Die Hochschule ist, wie andere Hochschulen auch, mit der Herausforderung konfrontiert, Prüfungsgerechtigkeit unter Vorzeichen von Corona zu gewährleisten. Sie hat darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert, unter anderem mit Fristverlängerungen, die den Abschluss des Studiums zeitnah ermöglichen.
Die Umstellung auf digitale Lehre verändert grundlegend die Vermittlung von Inhalten. Sie ist dort erschwert, wo methodisch auf Face-to-Face-Kontakte kaum verzichtet werden kann.
Prüfungen müssen zum Teil in anderer Form durchgeführt werden. Am schwerwiegendsten wirken die sehr unterschiedlichen Lebenslagen von Studierenden. Die einen haben Familienaufgaben alltäglich zu bewältigen, andere sind selbst von Corona betroffen, befinden sich Quarantäne. Wieder andere stellen sich in systemrelevanten Berufen wie etwa in der Pflege zur Verfügung.
Prüfungsamtsleiter Prof. Dr. habil. Thomas Klie: „Hochschulsenat, gemeinsamer Prüfungsausschuss und Prüfungsamt haben daher großzügige Fristverlängerungen für Bachelor- und Master-Thesen sowie eine Flexibilisierung des Umgangs mit Prüfungsleistungen beschlossen.“
Dabei geht es nicht darum, die Anforderungen an den Kompetenzerwerb zu verringern. Es geht darum, einen selbstverantwortlichen Kompetenzerwerb der Studierenden zu unterstützen und daraufhin eine angepasste Form der Leistungsnachweise und Prüfungen zu organisieren. Mündliche Prüfungen können durch digitale Prüfungen zum Beispiel per Video erfolgen. Möglich ist es auch, dass anstelle einer Klausur Leistungsnachweise erbracht werden, die zu Hause erarbeitet werden können.
Entscheidend ist, dass die Veränderung der bisherigen Prüfungsform insbesondere den Infektionsschutz bei der Durchführung der Prüfung sicherstellt und die Chancen- und Prüfungsgerechtigkeit für die Studierenden unter den Pandemiebedingungen gewährleistet wird.
Alle Informationen zur Studienorganisation aus dem Prüfungsamt und dem Rektorat sind aktuell auf der Lehr- und Lernplattform ILIAS eingestellt.