Ursula Kolb wurde für ihr herausragendes Engagement in Prüfungsausschüssen mit der Goldenen Ehrenamtsnadel der Evangelischen Landeskirche in Baden ausgezeichnet. Gewürdigt wird damit ihr 33jähriger Vorsitz und ihre Mitwirkung in Gremien der Evangelischen Hochschule Freiburg. Kolb hat in den Prüfungsausschüssen mit großer Parteilichkeit für die Studierenden agiert: dies immer in Abwägung zu den notwendigen Anforderungen einer Hochschule.
Ursula Kolb, Jahrgang 1951, ist Diplomsozialarbeiterin. Studiert hat sie in den 70er Jahren an der damaligen Evangelischen Fachhochschule Freiburg. Bis zu Beginn ihres Ruhestands 2015 war sie Abteilungsleiterin des Kommunalen Sozialen Dienstes im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Freiburg im Breisgau.
Seit 1985 ist Kolb Vorsitzende des Gemeinsamen Prüfungsausschusses (GPA) und Mitglied des Zentralen Prüfungsausschusses (ZPA) der Hochschule. Der GPA kommt jährlich etwa acht Mal, der ZPA bis zu vier Mal im Jahr zusammen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschüsse gehören zum Beispiel die Entscheidungen über eine zweite Wiederholung der Bachelorprüfung, über die Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, die Bewertung von Täuschungsversuchen oder auch die Entscheidung über die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen.
Oberkirchenrätin Dr. Cornelia Weber überreichte die Ehrenamtsnadel im Namen der Evangelischen Landeskirche in Baden. Sie betonte, dass ein solches außerordentliches Engagement über drei Jahrzehnte eine seltene Besonderheit sei.
„Ursula Kolb leitet mit großer Affinität zu einer Hochschule für Soziales und mit einer klaren Urteilsfähigkeit den GPA und hat – zusammen mit dem Prüfungsamtsleiter Prof. Dr. Thomas Klie – Generationen von Professor*innen in rechtliche Perspektiven auf das Prüfungswesen eingeführt“, sagte Rektorin Prof. Dr. Renate Kirchhoff (s. 1. Foto der Bildergalerie). Kolb wird ihre Ämter in den Prüfungsausschüssen weiterführen.
Hintergrundinfo zur Arbeit der Prüfungsausschüsse
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss der Hochschule ist für die Einhaltung der Studienprüfungsordnungen zuständig. Er hat acht Mitglieder.
An der Hochschule gibt es zudem einen Zentralen Prüfungsausschuss mit vier Mitgliedern. Ihm obliegt die Entscheidung über Rechtsbehelfe in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten an der Hochschule.