ev.olve - 03/2023
Isabelle Ihring Die Frage, wer zu welchemThema sprechen darf, stellt sich für mich im Kontext von Hochschule nicht: Denn Lehrende sind berechtigt, auch dann Positionen einzubringen, wenn sie nicht betroffen sind. Dennoch finde ich in diesem Kontext den Hinweis auf wenig Diversität innerhalb der Lehrenden wichtig und sehe als dringend geboten, weiter daran zu arbei- ten und das zu verändern. Aus meiner Sicht dürfen jedoch marginalisierte Perspektiven nicht außen vor bleiben, damit es nicht ein Sprechen „über“ statt „mit“ gibt. Das war auch der Anstoß für mich, im Zuge meiner Dissertation mit Menschen aus Somalia zu weiblicher Beschneidung zu sprechen, ihnen eine Stimme zu geben, um den weiß dominierten Diskurs zu erweitern. AlsWissenschaftlerin habe ich die Methoden, um Lebenswelten differenzierter analysieren und verstehen zu können. Gesellschaftliche Strukturen und (globale) Verhältnis- se kritisch zu betrachten, gehört dazu, sowie meine Involviert- heit in diese Verhältnisse zu erkennen. Ich sehe mich daher als Lernende und Lehrende in komplexen und widersprüchlichen Wirklichkeiten. Mich bewegen wissenschaftliche Analysen zu (globaler) Un- gleichheit, auch jene aus Teilen derWelt, die hier nur wenig Gehör finden. Sie treiben mich an, mich für mehr globale Ge- rechtigkeit einzusetzen, weshalb ich mich auch als Aktivistin verstehe. Zumal Soziale Arbeit auch ein politisches Mandat hat, was für mich den Einsatz für marginalisierte Menschen(-gruppen) zwingend mit sich bringt. Den Vorwurf, emotionale Involviertheit und Aktivismus wären einer gutenWissenschaft- lerin abträglich, teile ich nicht. HättenWissenschaftler*innen sich nicht auch von ihren Emotionen antreiben lassen, gegen Ungerechtigkeiten aufzustehen, gäbe es heute keine Gender Studies, keine Critical Race Theory und Ähnliches. Ich kenne auch den Vorwurf, ich sei als schwarze Person im Forschungskontext nicht „objektiv“ genug, wenn es um Themen wie Rassismus und der damit verbundenen weißen Überlegenheit geht. Ich verstehe ihn als Versuch der Ver- unsicherung und Diskreditierung einer schwarzen Stimme. Niemand ist „objektiv“, und ich bin es auch nicht. Angesichts der Beteiligung vonWissenschaft an der Herstellung und Festigung sozialer Ungleichheiten halte ich auch die „Wissen- schaft“ nicht per se für „objektiv“. Auch sie ist nicht frei von Macht- und Herrschaftsverhältnissen. Ich möchte das am Björn Kraus Wenn ich Redeverbote thematisiere, mit denen meine Kollegin und ich aufgrund unserer Hautfarbe konfrontiert sind, könnte dies so verstanden werden, als würde ich die Gleichheit gesellschaftlicher Bedingungen für Menschen unterschiedlicher Hautfarbe behaupten. Das entspricht aller- dings nicht den gesellschaftlichen Verhältnissen. Mein Fokus liegt hier ausschließlich auf Formen der „Cancel Culture“, die uns als Professor*innen begegnen. Urteile darüber, wer wozu sprechen darf – und vor allem, wer nicht, folgen in den unter- schiedlichen Lagern meist vergleichbaren Mustern: Sowohl meine Kollegin als auch ich sind damit konfrontiert, dass mit Blick auf zugeschriebene äußerliche Kriterien Redeverbote er- teilt werden. Sie solle oder könne sich als schwarze Frau nicht äußern und ich nicht als weißer Mann. In beiden Fällen gibt es sowohl bei Begründungen als auch bei den Konsequenzen Gemeinsamkeiten: Als Grundlage solcher Einschränkungs- versuche wird nicht die Qualität unserer wissenschaftlichen Arbeit angeführt, sondern einzelne Aspekte, die unserer Per- son zugeschrieben werden (Argumentum ad hominem)¹⁾. Die Folge ist die Unterdrückung unserer Forschungsergebnisse, Positionen und Argumente. Nun ist es in gesellschaftlichen Diskursen relevant, a) wer etwas sagt und b) wem zugehört wird. Gerade Betroffene, also Expertinnen und Experten aus Erfahrung, sollten die Chance zur Beteiligung haben. Doch was macht Betroffenheit aus? Auch sie unterliegt oft Zuschreibungen, die an einzelne Merkmale einer Person geknüpft werden. Die Reduktion auf Hautfarbe und Geschlecht droht zu ignorieren, dass sowohl weiße (bi- oder transsexuelle, der Unterschicht angehörende, verheiratete etc.) Männer als auch schwarze (alleinerziehende, im ländlichen Raum lebende, vermögende etc.) Frauen etwa (nicht) von Armut, Behinderung, Gewalt, Missbrauch und/oder Ausbeutung betroffen sein können. Im wissenschaftlichen Diskurs ist allerdings nicht die Person der Forschenden und deren etwaige Betroffenheit entschei- dend. Das System derWissenschaft zielt gerade darauf, sys- tematisch zu Ergebnissen zu kommen, die nicht nur auf den eigenen biografischen Erfahrungen beruhen. Dabei können auchWissenschaftler*innen nicht absolut objektiv oder gar fehlerfrei sein – aber zumindest gelten für wissenschaftliche Arbeiten Minimalanforderungen: Wissenschaftliche Ergeb- (Un-)Mögliche Diskursräume Wissenschaft im (vor-)politischen Raum? Beispiel vonWeißsein verdeutlichen: Es gibt keine mensch- lichen „Rassen“, dennoch lebt diese Idee weiter, auch wenn heute andere Begriffe benutzt werden. Menschen anhand von Nuancen ihrer Hautfarben eindeutig voneinander abzugrenzen, funktioniert nicht, trotzdem hat sich die Praxis durchgesetzt. Im Zuge der Verwissenschaftlichung von „Wissen“ wurde die Idee durch Disziplinen wie der Philosophie, Medizin, Biologie auf eine vermeintlich „objektive“ Basis gestellt und in Form von Rassentheorien verbreitet. Weißsein wurde in diesem Prozess zur Norm und in der Hierarchisierung von Hautfarben als allen nicht-weißen Menschen „überlegen“ präsentiert. Wissenschaft wurde genutzt, um zu „beweisen“, dass nicht- weiße Menschen „weniger menschlich“ sind, womit die Un- terdrückung und Versklavung von kolonisierten Menschen be- gründet wurde. Weißsein, damit verbundene „Überlegenheit“ und „Objektivität“ blieben lange Zeit dethematisiert. Die über die letzten Jahrhunderte gewonnenen „Erkenntnisse“ über- dauern bis heute. Sie zeigen sich in struktureller Entmenschli- chung nicht-weißer Menschen, wie etwa in menschenverach- tenden Grenzregimen oder globaler Impf-Ungerechtigkeit. Die anhaltende Hierarchisierung von Menschlichkeit sorgt dafür, dass Rassismus – verstanden als koloniale Kontinuität – weiße Menschen privilegiert. Deren Perspektive auf „die Anderen“ läuft Gefahr, – auch unbewusst – reproduziert zu werden. Zentral ist daher, die eigene Position zu reflektieren. Die voranschreitende Pluralisierung der deutschen Gesell- schaft erfordert ein Aushalten und Auseinandersetzen mit un- terschiedlichen Perspektiven. Zuhören und sich mit Gehörtem auseinanderzusetzen, versuche ich unseren Studierenden zu vermitteln und gemeinsam einzuüben. Hier gehört außerdem die gleichberechtigte Anerkennung von Diskriminierungs- erfahrungen dazu, ohne das je Spezifische der Erfahrungen zu negieren. So kann mehr Verbundenheit und Solidarität entste- hen, statt Spaltung. GemeinsamWege aus diskriminierenden Verhältnissen suchen, die keiner Richtig-oder-falsch-Logik folgen, öffnet so viele Räume. nisse sollen grundsätzlich entweder belegt (Evidenz) oder begründet (Plausibilität) werden, dieWege der Erkenntnisge- winnung sollen systematisch, nachvollziehbar und kritisierbar sein, Prozesse der theoretischen und empirischen Erkennt- nisgenerierung sollen ergebnissoffen vollzogen werden und deren Ergebnisse prinzipiell widerlegbar (falsifizierbar) sein. Damit qualifiziert oder disqualifiziert die eigene Betroffenheit und etwa das Erfüllen einer oder mehrerer Diversitätskriterien nicht per se zur wissenschaftlichen Befassung mit einemThe- ma. Ebenso wenig kann aus der jeweiligen Nicht-Betroffenheit pauschal abgeleitet werden, ob jemand begründete Aussagen zu einem bestimmten Thema machen kann. Hochschulen sind wichtige Orte, an denen Diskurse nicht nur geführt werden, sondern an denen zum Führen solcher Diskurse qualifiziert wird. Dazu gehört auch, dass Professor*innen die Studierenden dazu befähigen, begründet eigene Urteile zu treffen. Es geht nicht darum, den Studieren- den die vermeintlich richtigen Urteile beizubringen. Ausge- hend von demWerturteilsstreit der 1900er-Jahre halte ich zwei Punkte für wesentlich: 1. Wissenschaft kann zwar normative Ansprüche in ihren Vor- aussetzungen und Konsequenzen untersuchen, aber die dabei und bei ihren eigenen Urteilen zugrunde gelegtenWerte kön- nen nicht mit den Mitteln derWissenschaft bewiesen werden. 2. Professor*innen sollten sowohl zur Entwicklung der Kompetenzen des Denkens und Urteilens von Studierenden beitragen (nicht zuletzt auch durch Aufspüren, Zuhören und damit Ermächtigung marginalisierter Stimmen) als auch zur Generierung vonWissensbeständen über gesellschaftliche Verhältnisse und den verschiedenen in einer Gesellschaft dis- kutierten normativen Positionen. Eine einseitige Vermittlung der jeweils eigenen normativen Vorstellungen würde ich aller- dings für so unwissenschaftlich wie gefährlich halten.²⁾ Hochschulen sind und können strukturell keine hierarchie- freien Räume sein. Schon allein aus der ungleichen Verteilung des sozialen, kulturellen und symbolischen Kapitals zwischen Lehrenden und Lernenden resultiert ein Machtüberhang, der nicht dazu genutzt werden darf, die individuellen und/oder (vermeintlich) disziplinären normativen Vorstellungen der Leh- renden gegenüber den Lernenden durchzusetzen. ev.olve 2 0 2 1
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