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Wissenschaftliche Expertise für Berliner Altenhilfestrukturgesetz kommt aus Freiburg

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© PantherMedia / Yuri Arcurs

Die Senatsverwaltung Berlin hat Expertisen an mehrere Wissenschaftler*innen, unter anderem der Evangelischen Hochschule Freiburg, in Auftrag gegeben, in denen mögliche Inhalte eines Altenhilfestrukturgesetzes im Land Berlin geprüft werden sollen. Ziel ist ein Ausführungsgesetz zu § 71 SGB XII.

Dem ging voraus, dass der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) am 17. April 2023 einen Entwurf für ein „Altenhilfestrukturgesetz“ vorgelegt hat. Infrastrukturen, die ältere Menschen für ein gutes Leben benötigen, sollen nicht in der Addition unterschiedlicher Angebote, sondern in einer effizienten Gestaltung von Hilfsangeboten und in einem intelligenten Mix aus informellen, zivilgesellschaftlichen, staatlichen und Angeboten des Marktes entwickelt werden. Dabei soll, dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz folgend, das, was unter Altenhilfe verstanden wird, konsequent sozialraumorientiert ausgestaltet werden. Die Angebote sollen präventiv ausgerichtet sein, sowohl mit Blick auf die soziale Teilhabe wie auch auf die Erhaltung der Gesundheit.

Zuvor fand über zwei Jahre ein partizipativer Diskussions- und Erarbeitungsprozess unter Beteiligung der Berliner Bezirke statt, der von Prof. Dr. habil. Thomas Klie geleitet wurde. Klie überreichte dem LSBB den Gesetzentwurf. Der Jurist und Gerontologe ist Mitautor des 7. Altenberichts der Bundesregierung. „Die Initiative des Landesseniorenbeirates Berlin hat wiederum Eingang gefunden in die Berliner Koalitionsvereinbarung des schwarzroten Senates“, so Klie.

Verantwortlich für die Erstellung eines gerontologischen Gutachtens zu Einzelleistungen ist ein Team, das sich aus Professor*innen mehrerer Hochschulen zusammensetzt. Dazu gehören Prof.in Dr.in Stefanie Engler (Evangelische Hochschule Freiburg), Prof. Dr. Christian Bleck (Hochschule Düsseldorf) und Prof.in Dr.in Cornelia Kricheldorff (em., Katholische Hochschule Freiburg).

Mit einem weiteren Gutachten werden die Anforderungen an eine landesgesetzliche Regelung für eine versorgungssichernde Altenhilfeinfrastruktur und -planung ermittelt. Verantwortlich ist hier die empirica ag.

Das Projektteam und Thomas Klie waren an einem Auftaktworkshop der empirica ag beteiligt. In einer Arbeitsgruppe des Deutschen Vereins e.V. zur Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII wirken ebenfalls Thomas Klie und Christian Bleck mit. Die Arbeitsgruppe soll Empfehlungen zur Umsetzung und Auslegung des § 71 SGB XII erarbeiten und wird noch in 2023 einen abgestimmten Empfehlungsentwurf vorlegen.

Hintergrund

Information des LSBB: „Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) hat im April 2023 einen Entwurf für ein Altenhilfestrukturgesetz vorgestellt. Damit soll die vage Grundlage kommunaler Altenhilfe aus § 71 SGB XII in Form eines Landesgesetzes zur Pflichtaufgabe konkretisiert werden. Dem Entwurf war ein intensiver Dialogprozess vorausgegangen.
Ende vergangenen Jahres hatten wir schon einmal über § 71 SGB XII berichtet. Damals ging es um ein Rechtsgutachten, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in Auftrag gegeben hatte. Die Norm sieht vor, dass älteren Menschen Altenhilfe gewährt werden soll. Das sind beispielsweise offene Treffs für Senior*innen, in denen sie sich mit anderen Menschen treffen, an Veranstaltungen teilnehmen oder kulturelle Bedürfnisse erfüllen können. Auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen kommen als Leistungen der Altenhilfe in Betracht.

Das BAGSO-Gutachten kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass sich aus § 71 SGB XII für Kommunen durchaus eine Pflicht zum Vorhalten eines gewissen Umfangs an Leistungen der Altenhilfe ableiten lässt. Allerdings ist der Paragraf recht vage formuliert und der örtliche Sozialhilfeträger hat ein weites Gestaltungsermessen, in welcher Form die Angebote fördern oder selbst vorhalten. Als erstes Bundesland soll Berlin die Vorschrift nun in einem Landesgesetz zur Pflichtaufgabe erklären – jedenfalls wenn es nach dem Landesseniorenrat geht.

„Mit dem Gesetzesvorhaben wird das Ziel verfolgt, die in § 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen“, so in der Zielsetzung des eingebrachten Entwurfs weiter. Der Einsatz für ein Altenhilfestrukturgesetz mache darüber hinaus das Thema bekannter. „Die Initiative bekommt große Aufmerksamkeit in der gesamten Bundesrepublik“, erklärt der LSBB. Auch die BAGSO unterstütze das Projekt.“ Quelle: Berliner Seniorenbeirat bringt Altenhilfestrukturgesetz ein

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