Mit unverbindlichem Vorschlagscharakter: das neue Familienpflegegesetz
zurück zur ÜbersichtAm 1. Januar ist das Familienpflegezeitgesetz (FpfZG) in Kraft getreten. Danach können Arbeitnehmer eine staatlich geförderte zweijährige Familienpflegezeit beantragen, in der sie ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren. Soziologieprofessor Berthold Dietz: „Das Gesetz fördert in erster Linie den geordneten Ausstieg aus der Arbeit. Es formuliert gerade keinen Anspruch auf die Auszeit für die Pflege in der Familie.“
Freiburg, 17.01.2012. Pflege nimmt durchschnittlich acht Jahre in Anspruch. Das neue Gesetz regelt hingegen die Freistellung nur für zwei Jahre. „Von Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit kann unter diesen Voraussetzungen keine Rede sein“, so Dietz. Das Gesetz sieht vor, dass Angestellte, die ihre Angehörigen pflegen, künftig ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre um maximal 50 Prozent reduzieren können und dafür 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten und dafür zunächst 75 Prozent ihres Gehalts erhalten - so lange, bis der Saldo wieder ausgeglichen ist. Bisher hält es jedoch nur jedes zweite Unternehmen für wichtig, Lösungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit anzubieten.
Berthold Dietz: „Das neue Gesetz verkennt, dass es schon jetzt fünf vor zwölf ist, also kaum Spielraum für Aktivitäten auf freiwilliger Basis da ist.“ Die Zahl der Betreuungsbedürftigen liegt schon jetzt bei mehr als zwei Millionen. Sie wird sich laut Statistischem Bundesamt in den nächsten Jahren auf mindestens dreieinhalb Millionen erhöhen.
Dietz: „Die Grundidee, Familienpflegezeiten einzuführen, ist richtig und notwendig, allein der Wille sie schnell, durchgreifend und verbindlich zu regeln, fehlt.“
Kontakt
Prof. Dr. rer. soc. Berthold Dietz

Mehr Info
Prof. Dr. Berthold Dietz in
- KOMPAKT, "Auf dem Prüfstand: Zwei Hilfsangebote für pflegende Angehörige"
- managerSeminare, Heft 166, Januar 2012, "Wohin mit Opi? - Elder Care"
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